BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: AnsparphaseDie erste Phase des Bausparvertrags – du zahlst monatlich ein, bis zur ZuteilungDer Moment, ab dem du Guthaben + Darlehen abrufen kannst. Hängt von Bewertungszahl und Guthaben ab. Weiterlesen →. Weiterlesen → + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen → bei Jobwechsel: Was passiert mit VWL?: Die wichtigsten Zahlen 2026. BSV-Zins garantiert 1,8 %, WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → 70 €/Jahr, Zuteilung nach 7–9 Jahren. Hier finden Sie alle Fakten für Ihre fundierte Entscheidung.
BSV und Jobwechsel: Was bleibt, was ändert sich?
| Aspekt | Beim Jobwechsel |
|---|---|
| BSV-Vertrag selbst | Läuft weiter, gehört dem Arbeitnehmer |
| Einzahlungen | Können weiterhin privat geleistet werden |
| VWL vom alten AG | Enden mit Kündigung |
| VWL vom neuen AG | Ggf. auf gleichen BSV möglich (prüfen!) |
| Arbeitnehmer-SparzulageStaatliche Zulage auf VL-Einzahlungen: bis zu 43 € pro Jahr bei niedrigem Einkommen. Weiterlesen → | Bleibt erhalten für eingezahlte Beiträge |
| Sperrfrist Kündigung | Kündigung des BSV erst nach 7 Jahren ohne Verlust |

VWL-Portabilität: Schritt für Schritt
- BSV-Nummer notieren: IBAN und Bausparkasse für neuen AG bereithalten
- Beim neuen AG anfragen: "Zahlen Sie VWL auf bestehenden Bausparvertrag?"
- VWL-Vereinbarung: Neue VWL-Vereinbarung für vorhandenen BSV abschließen
- Sperrfrist prüfen: Wann wurde der BSV abgeschlossen? Noch keine 7 Jahre alt?
- Eigenanteil sichern: Wenn VWL wegfällt: privat den Differenzbetrag einzahlen

Unser Fazit
Der Bausparvertrag lohnt sich 2026 vor allem für Menschen die in 8–12 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Der garantierte Darlehenszins (1,5–2,5 % p.a.) ist der entscheidende Vorteil – egal ob die Bauzinsen in 10 Jahren bei 2 % oder 6 % liegen. Empfehlung: Jetzt abschließen, staatliche Förderung sichern, in 8–10 Jahren abrufen.
Häufige Fragen: BSV beim Jobwechsel
Kündigung des BSV vor Ablauf der Sperrfrist (7 Jahre) = Verlust aller staatlichen Zulagen (Wohnungsbauprämie + ggf. Arbeitnehmer-Sparzulage für aktuelle Sparphase). Bereits gutgeschriebene Zulagen aus Vorjahren bleiben aber erhalten wenn die Bindungsfrist abgelaufen ist. Empfehlung: Kündigung vermeiden! Stattdessen: BSV auf "0 €/Monat" Beitrag senken und anderweitig VWL anlegen. Die meisten BSV erlauben Reduktion des Monatsbeitrags ohne Kündigung. Mehr dazu im BSV-Kündigung-Guide.
Nein – kein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, VWL zu zahlen (außer Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung regelt es). ABER: Viele Arbeitgeber bieten VWL an, und die meisten akzeptieren bestehende BSV als Anlageform. Aktiv fragen: "Bieten Sie VWL an? Kann ich auf bestehenden BSV einzahlen?" – oft ja. Wenn neuer AG keine VWL zahlt: selber einzahlen und Wohnungsbauprämie sichern. Der BSV-Vertrag läuft in jedem Fall weiter. Details im VWL-Guide.






