Steuererklaerung und BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: Ansparphase + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen → 2026: Die wichtigsten Fakten kompakt. BSV-Darlehenszins aktuell 1,5–2,5 % garantiert, WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → bis 70 €/Jahr, kein Vorfälligkeitszins. Was Sie zu diesem Thema wirklich wissen müssen.
BSV und Steuererklärung: Was ist wo einzutragen?
| BSV-Position | Steuerlich relevant? | Wo eintragen? |
|---|---|---|
| Guthabenzinsen (Ansparphase) | Ja — Kapitalertragsteuer 25 % | Anlage KAP (wenn kein Freistellungsauftrag) |
| Wohnungsbauprämie | Nein — steuerfreie Förderung | Gesonderter WBP-Antrag (nicht in Steuererklärung) |
| Arbeitnehmer-SparzulageStaatliche Zulage auf VL-Einzahlungen: bis zu 43 € pro Jahr bei niedrigem Einkommen. Weiterlesen → | Nein — steuerfreie Zulage | Anlage N (VL-Bescheinigung des Arbeitgebers) |
| BSV-AbschlussgebührEinmalige Gebühr bei Vertragsabschluss: 1,0–1,6 % der BausparsummeGuthaben + Darlehen zusammen. Basis für Abschlussgebühr und Zuteilungszeitpunkt. Weiterlesen →. Weiterlesen → | Nur bei Vermietungsobjekt | Anlage V (als Werbungskosten bei Vermietung) |
| BSV-Darlehenszinsen (Eigennutzung) | Nein — seit 2010 nicht mehr absetzbar | Nicht eintragen |
| BSV-Darlehenszinsen (Vermietung) | Ja — Werbungskosten | Anlage V |
Guthabenzinsen und der Freistellungsauftrag
- Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € (Single) / 2.000 € (Ehepaar) steuerfrei pro Jahr
- Freistellungsauftrag: Bei der Bausparkasse einreichen → Zinsen bis Pauschbetrag steuerfrei
- BSV-Zinsen niedrig: 0,1–0,5 % auf 20.000 € Guthaben = 20–100 € Zinsen/Jahr — oft unter Pauschbetrag
- Überschreitung des Pauschbetrags: Bausparkasse führt Kapitalertragsteuer (25 % + Soli) automatisch ab

Sonderfall: BSV-Darlehen bei vermieteter Immobilie
| Position | Absetzbar? | Betrag (Beispiel) |
|---|---|---|
| BSV-Darlehenszinsen (Vermietung) | Ja — Werbungskosten Anlage V | 2.000 € (50.000 € Darlehen, 4 %) |
| Abschlussgebühr BSV (Vermietung) | Ja — sofort oder verteilt | 400 € (1 % von 40.000 €) |
| Notarkosten Grundschuld | Ja — Werbungskosten | 300–800 € |
| BSV-Kontoführungsgebühr | Ja bei Vermietung | 20–50 €/Jahr |

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Bedarf ermitteln: Wann und wofür brauchen Sie das Kapital? (Kauf, Bau, Modernisierung)
- Bausparsumme berechnen: 20–30 % des Kaufpreises oder volle Modernisierungskosten als Ziel
- Anbieter vergleichen: Darlehenszins (1,5–2,5 %) und Abschlussgebühr (1–1,6 %) vergleichen
- Fördercheck: Wohnungsbauprämie, VL, Riester – was passt zu Ihrer Situation?
- Sparrate optimieren: VL des Arbeitgebers direkt in BSV, Sonderzahlungen einplanen
- BSV abschließen: Am besten sofort – ZinssicherungDer garantierte Darlehenszins bei Vertragsabschluss – schützt vor steigenden Marktzinsen. Weiterlesen → gilt ab Vertragsabschluss
- KfW prüfen: Kombination BSV + KfW für maximale staatliche Unterstützung
Unser Fazit
Der Bausparvertrag lohnt sich 2026 vor allem für Menschen die in 8–12 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Der garantierte Darlehenszins (1,5–2,5 % p.a.) ist der entscheidende Vorteil – egal ob die Bauzinsen in 10 Jahren bei 2 % oder 6 % liegen. Empfehlung: Jetzt abschließen, staatliche Förderung sichern, in 8–10 Jahren abrufen.
Häufige Fragen: BSV Steuererklärung
Nein — normale BSV-Einzahlungen sind nicht steuerlich absetzbar. Ausnahme: Wohn-Riester-BSV. Wenn der BSV als Riester-Vertrag zertifiziert ist, können die Einzahlungen als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) abgesetzt werden — bis zu 2.100 € pro Jahr. Normal-BSV ohne Riester: Die Einzahlungen kommen aus dem versteuerten Einkommen — kein Abzug möglich. Was Sie steuerlich nutzen können: Wohnungsbauprämie (getrennt beantragen) und Arbeitnehmer-Sparzulage (VL). Mehr im Wohn-Riester-Guide.
Die Bausparkasse meldet automatisch die ausgezahlten Zinsen an das Finanzamt und führt ggf. Kapitalertragsteuer ab. Das Guthaben selbst (die Einzahlungen) ist nicht steuerpflichtig — nur die Zinserträge. Wenn Wohnungsbauprämie erhalten wurde und Sie ohne Wohnungszweck kündigen (vor 7 Jahren): Die Bausparkasse fordert die Prämie zurück — das läuft intern, Sie müssen nichts extra melden. Bei Wohn-Riester-Kündigung: Nachversteuerung der erhaltenen Zulagen — das Finanzamt wird über die ZfA (Zentrale Zulagenstelle) informiert. Details im Kündigungs-Guide.






