Förderung

Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) in förderungsfähige Anlageformen investieren. Der Bausparvertrag ist eine der wichtigsten förderungsfähigen Anlageformen. Die Zulage beträgt 9 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 470 €. Das ergibt eine maximale Förderung von 42,30 € pro Jahr (oft auf 43 € gerundet). Über sieben Jahre kommen so etwa 295 € zusammen – überschaubar, aber immerhin ein kostenloser staatlicher Zuschuss. Einkommensgrenze: Die Arbeitnehmer-Sparzulage steht nur Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 17.900 € (Single) bzw. 35.800 € (Verheiratete/Eingetragene Lebenspartner) zu. Diese Grenze ist vergleichsweise niedrig – damit ist die ANS vor allem für Berufseinsteiger, Teilzeitkräfte und Auszubildende relevant. Bindungsfrist: Wie bei der Wohnungsbauprämie gilt auch für die ANS eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Wird das Guthaben vorher abgezogen (außer bei Ausnahmen), muss die Zulage zurückgezahlt werden. Kombination mit VL: Der klassische Weg zur ANS führt über die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. Viele Arbeitgeber zahlen 15–40 € pro Monat als VL, die dann in den Bausparvertrag fließen. Zusammen mit der staatlichen Zulage entsteht so ein kleines, aber automatisches Sparpolster. Kombination mit Wohnungsbauprämie: ANS und Wohnungsbauprämie können gleichzeitig beantragt werden, sofern die jeweiligen Einkommensgrenzen erfüllt sind. Da die Grenzen unterschiedlich hoch sind, profitieren je nach Einkommen unterschiedliche Personengruppen. Beantragung: Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage wird jährlich mit der Einkommensteuererklärung gestellt (Anlage VL). Viele Bausparkassen übernehmen die Beantragung auf Wunsch automatisch. Fazit: Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist überschaubar, aber kostenfrei. Wer Anspruch hat, sollte sie nicht verfallen lassen. In Kombination mit VL vom Arbeitgeber entsteht ein automatisches, staatlich gefördertes Sparsystem ohne nennenswerten Eigenaufwand und ohne zusätzliche Einzahlungspflichten.

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