Die WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → ist eine der unbekanntesten staatlichen Förderungen – dabei ist sie kostenlos, einfach zu beantragen und bringt bis zu 70 € pro Jahr direkt auf dein Bausparkonto. Wir erklären alles, was du wissen musst.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung für Bausparer mit mittlerem Einkommen. Der Staat zahlt dir 10 % deiner jährlichen Bauspar-Einzahlungen zurück – auf maximal 700 € pro Jahr. Das macht bis zu 70 € pro Jahr für Einzelpersonen und bis zu 140 € pro Jahr für Paare.
Über eine Sparphase von 10 Jahren kommen so bis zu 700 € zusammen – zusätzlich zu deinen Einzahlungen und Zinsen, ohne dass du irgendetwas tun musst außer den Antrag zu stellen.
Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
Die Einkommensgrenze wurde 2021 deutlich angehoben und gilt nun für das zu versteuernde Jahreseinkommen:
- Singles: bis zu 35.000 € zu versteuerndes Einkommen
- Verheiratete / Paare: bis zu 70.000 € gemeinsames zu versteuerndes Einkommen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Mindestlaufzeit: 7 Jahre (Vertrag muss mindestens 7 Jahre bestehen, wenn er nicht für Wohnzwecke genutzt wird)
Wichtig: Das „zu versteuernde Einkommen" ist nicht das Bruttoeinkommen. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc. liegt es meist 10–20 % darunter. Wer 40.000 € brutto verdient, hat oft ein zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 €.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie genau?
Die Berechnung ist einfach:
- Prämie = 10 % × min(tatsächliche Einzahlung, 700 €)
- Maximale Prämie: 70 € / Jahr (Single), 140 € / Jahr (Paar)

Wenn du im Jahr 500 € einzahlst, bekommst du 50 € Prämie. Wenn du 1.000 € einzahlst, bekommst du dennoch nur 70 € (da die Obergrenze 700 € Einzahlung ist).
Wie beantragst du die Wohnungsbauprämie?
- Steuererklärung: Die Prämie wird über die jährliche Steuererklärung beantragt – Anlage WoP
- Bausparkassen-Antrag: Viele Bausparkassen bieten auch einen direkten Antrag beim Abschluss an
- Frist: Bis zum 31. Dezember des Folgejahres für das Vorjahr
- Auszahlung: Die Prämie wird direkt deinem Bausparkonto gutgeschrieben

Wohnungsbauprämie + andere Förderungen kombinieren
Das Beste: Die Wohnungsbauprämie lässt sich mit anderen Förderungen kombinieren:
- + Arbeitnehmer-SparzulageStaatliche Zulage auf VL-Einzahlungen: bis zu 43 € pro Jahr bei niedrigem Einkommen. Weiterlesen → (ANS): Wenn der Arbeitgeber VL (Vermögenswirksame Leistungen) zahlt, gibt es zusätzlich bis zu 36 € / Jahr ANS-Zulage
- + Wohn-RiesterRiester-Förderung für Wohneigentum – staatliche Zulagen + Steuerabzug bis 2.100 €/Jahr. Weiterlesen →: Bei zertifizierten Verträgen noch 175 € Grundzulage + 300 € / Kind

Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern kann so über 1.000 € staatliche Förderung pro Jahr bekommen.
Häufige Fragen zur Wohnungsbauprämie
Wenn du den Vertrag vor Ablauf von 7 Jahren kündigst und das Geld nicht für Wohnzwecke verwendest, musst du die erhaltene Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Ausnahmen: Heirat, Tod, schwere Erkrankung, Arbeitslosigkeit.
Du musst die Wohnungsbauprämie aktiv beantragen – entweder in der Steuererklärung oder direkt bei deiner Bausparkasse. Sie kommt nicht automatisch.
Ja, du kannst mehrere Verträge haben. Aber die Prämie ist gedeckelt auf 700 € Einzahlungen pro Jahr insgesamt. Die Prämiengrenze gilt pro Person, nicht pro Vertrag.





