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Wohnungsbauprämie 2026: Voraussetzungen, Antrag und Tipps

Wohnungsbauprämie 2026: Voraussetzungen, Antrag und Tipps
Auf einen Blick

Die Wohnungsbauprämie ist eine der unbekanntesten staatlichen Förderungen – dabei ist sie kostenlos, einfach zu beantragen und bringt bis zu 70 € pro Jahr direkt auf dein...

Die WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → ist eine der unbekanntesten staatlichen Förderungen – dabei ist sie kostenlos, einfach zu beantragen und bringt bis zu 70 € pro Jahr direkt auf dein Bausparkonto. Wir erklären alles, was du wissen musst.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung für Bausparer mit mittlerem Einkommen. Der Staat zahlt dir 10 % deiner jährlichen Bauspar-Einzahlungen zurück – auf maximal 700 € pro Jahr. Das macht bis zu 70 € pro Jahr für Einzelpersonen und bis zu 140 € pro Jahr für Paare.

Über eine Sparphase von 10 Jahren kommen so bis zu 700 € zusammen – zusätzlich zu deinen Einzahlungen und Zinsen, ohne dass du irgendetwas tun musst außer den Antrag zu stellen.

Kurz & knapp: 10 % Prämie | Max. 70 € / Jahr (Single), 140 € / Jahr (Paare) | Einkommensgrenze: 35.000 € (Single) / 70.000 € (Paare) | Antrag: jährlich in der Steuererklärung

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?

Die Einkommensgrenze wurde 2021 deutlich angehoben und gilt nun für das zu versteuernde Jahreseinkommen:

  • Singles: bis zu 35.000 € zu versteuerndes Einkommen
  • Verheiratete / Paare: bis zu 70.000 € gemeinsames zu versteuerndes Einkommen
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Mindestlaufzeit: 7 Jahre (Vertrag muss mindestens 7 Jahre bestehen, wenn er nicht für Wohnzwecke genutzt wird)

Wichtig: Das „zu versteuernde Einkommen" ist nicht das Bruttoeinkommen. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc. liegt es meist 10–20 % darunter. Wer 40.000 € brutto verdient, hat oft ein zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 €.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie genau?

Die Berechnung ist einfach:

  • Prämie = 10 % × min(tatsächliche Einzahlung, 700 €)
  • Maximale Prämie: 70 € / Jahr (Single), 140 € / Jahr (Paar)
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Wenn du im Jahr 500 € einzahlst, bekommst du 50 € Prämie. Wenn du 1.000 € einzahlst, bekommst du dennoch nur 70 € (da die Obergrenze 700 € Einzahlung ist).

Wie beantragst du die Wohnungsbauprämie?

  1. Steuererklärung: Die Prämie wird über die jährliche Steuererklärung beantragt – Anlage WoP
  2. Bausparkassen-Antrag: Viele Bausparkassen bieten auch einen direkten Antrag beim Abschluss an
  3. Frist: Bis zum 31. Dezember des Folgejahres für das Vorjahr
  4. Auszahlung: Die Prämie wird direkt deinem Bausparkonto gutgeschrieben
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Wohnungsbauprämie + andere Förderungen kombinieren

Das Beste: Die Wohnungsbauprämie lässt sich mit anderen Förderungen kombinieren:

  • + Arbeitnehmer-SparzulageStaatliche Zulage auf VL-Einzahlungen: bis zu 43 € pro Jahr bei niedrigem Einkommen. Weiterlesen → (ANS): Wenn der Arbeitgeber VL (Vermögenswirksame Leistungen) zahlt, gibt es zusätzlich bis zu 36 € / Jahr ANS-Zulage
  • + Wohn-RiesterRiester-Förderung für Wohneigentum – staatliche Zulagen + Steuerabzug bis 2.100 €/Jahr. Weiterlesen →: Bei zertifizierten Verträgen noch 175 € Grundzulage + 300 € / Kind
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Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern kann so über 1.000 € staatliche Förderung pro Jahr bekommen.

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Häufige Fragen zur Wohnungsbauprämie

Wenn du den Vertrag vor Ablauf von 7 Jahren kündigst und das Geld nicht für Wohnzwecke verwendest, musst du die erhaltene Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Ausnahmen: Heirat, Tod, schwere Erkrankung, Arbeitslosigkeit.

Du musst die Wohnungsbauprämie aktiv beantragen – entweder in der Steuererklärung oder direkt bei deiner Bausparkasse. Sie kommt nicht automatisch.

Ja, du kannst mehrere Verträge haben. Aber die Prämie ist gedeckelt auf 700 € Einzahlungen pro Jahr insgesamt. Die Prämiengrenze gilt pro Person, nicht pro Vertrag.

Häufige Fragen

10 % auf max. 700 € Jahreseinzahlung = bis zu 70 € pro Person (140 € für Ehepaare). Einkommensgrenze: 35.000 € zu versteuerndes Einkommen (Single) / 70.000 € (Verheiratete). Bei Erstvertrag: kein Einkommenslimit bis zum 25. Lebensjahr.

Nein – für denselben BSV kann nicht beides beansprucht werden. Sie können aber einen Wohn-Riester-BSV und einen klassischen BSV parallel führen. Der Riester-BSV erhält Riester-Zulagen, der klassische BSV die Wohnungsbauprämie.

Bei "schädlicher Verwendung": wenn das Guthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird (z.B. Kündigung vor 7 Jahren und Auszahlung). Ausnahmen: Tod des Sparers, Pflegebedürftigkeit, Erwerb vor 7 Jahren mit Genehmigung. Bei regulärer Nutzung für Wohneigentum: keine Rückzahlung.

Ja – gesetzlich unbegrenzt. Viele Experten empfehlen zwei BSV: einen für VL (staatliche Zulage sichern) und einen für den Immobilienerwerb. Wichtig: Wohnungsbauprämie gilt nur bis 700 € Einzahlung/Jahr/Person. Jeder Vertrag muss separat die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Nach Zuteilung haben Sie typisch 2 Jahre Zeit. Rufen Sie das Darlehen nicht ab, erhalten Sie das Guthaben inkl. Zinsen ausgezahlt. Einige Anbieter (z.B. Schwäbisch Hall) zahlen dann einen Bonuszins. Die staatliche Förderung entfällt, wenn keine wohnwirtschaftliche Verwendung erfolgt.

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