Grundlagen

Bauspardarlehen

Das Bauspardarlehen ist der zinsgünstige Kredit, den die Bausparkasse nach der Zuteilung an den Bausparer auszahlt. Es handelt sich um einen der größten Vorteile des Bausparens: Der Zinssatz wird bereits bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit garantiert – unabhängig vom dann geltenden Marktzinsniveau. Die Darlehenszinsen liegen im Markt 2026 zwischen 2,25 % (Wüstenrot) und 2,55 % (BHW). Zum Vergleich: Ein normaler Bankkredit für eine Anschlussfinanzierung kostete in Hochzinsphasen 4–6 % und mehr. Wer in einer Niedrigzinsphase einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, sichert sich diesen Zinssatz dauerhaft. Die Höhe des Bauspardarlehens ergibt sich automatisch als Differenz zwischen der vereinbarten Bausparsumme und dem zum Zuteilungszeitpunkt angesparten Guthaben. Wurde eine Bausparsumme von 100.000 € vereinbart und beträgt das Guthaben bei Zuteilung 45.000 €, so erhält der Bausparer ein Darlehen von 55.000 €. Das Bauspardarlehen wird als Annuitätendarlehen zurückgezahlt: Die monatliche Rate bleibt konstant, der Zinsanteil sinkt mit jeder Zahlung (da die Restschuld abnimmt), der Tilgungsanteil steigt entsprechend. Sondertilgungen sind bei den meisten Bausparkassen jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich – ein weiterer Vorteil gegenüber klassischen Bankdarlehen. Das Bauspardarlehen ist zweckgebunden: Es darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu zählen Kauf, Bau, Modernisierung oder Renovierung von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum. Wer das Darlehen für andere Zwecke nutzen möchte, muss staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Für viele Bausparer ist das Bauspardarlehen der eigentliche Zweck des Vertrags – ein langfristig günstig verzinstes Darlehen als Puffer für spätere Immobilieninvestitionen. Fazit: Das Bauspardarlehen ist der Kern des gesamten Bausparmodells. Wer früh abschließt und langfristig plant, sichert sich einen zinsgünstigen Kredit für die Zukunft, unabhängig vom Marktgeschehen. Für viele ist es das beste Instrument zur Zinsabsicherung ohne nennenswerten administrativen Aufwand.

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