Förderung

Einkommensgrenze

Für die Wohnungsbauprämie gilt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 35.000 € (Alleinstehende) bzw. 70.000 € (Verheiratete) nicht übersteigen. Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage liegt die Grenze bei 40.000 € bzw. 80.000 €.

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