Förderung
Einkommensgrenze
Für die WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → gilt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 35.000 € (Alleinstehende) bzw. 70.000 € (Verheiratete) nicht übersteigen. Bei der Arbeitnehmer-SparzulageStaatliche Zulage auf VL-Einzahlungen: bis zu 43 € pro Jahr bei niedrigem Einkommen. Weiterlesen → liegt die Grenze bei 40.000 € bzw. 80.000 €.