Förderung
Einkommensgrenze
Für die Wohnungsbauprämie gilt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 35.000 € (Alleinstehende) bzw. 70.000 € (Verheiratete) nicht übersteigen. Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage liegt die Grenze bei 40.000 € bzw. 80.000 €.