Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf oder der Übertragung eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie ist eine der größten Kostenpositionen beim Immobilienkauf und gehört zu den sogenannten Kaufnebenkosten, die in der Regel aus Eigenkapital finanziert werden müssen. Die Höhe variiert je nach Bundesland erheblich: Bayern und Sachsen haben mit 3,5 % die niedrigsten Sätze in Deutschland. Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt liegen bei 5,0 %. Berlin und Hessen verlangen 6,0 %, Brandenburg, NRW, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen nehmen mit 6,5 % den Höchstsatz. Konkrete Auswirkung: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € ergibt sich in Bayern eine Grunderwerbsteuer von 14.000 €, in NRW sind es 26.000 €. Ein Unterschied von 12.000 € allein durch das Bundesland – ein Faktor, der bei der Standortwahl durchaus eine Rolle spielen kann. Zahlungsfrist: Die Grunderwerbsteuer muss typischerweise innerhalb von vier Wochen nach dem notariellen Kaufvertrag bezahlt werden. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die die Umschreibung im Grundbuch nicht möglich ist. Ausnahmen: Unter bestimmten Bedingungen kann die Grunderwerbsteuer entfallen, z.B. bei Schenkungen oder Übertragungen innerhalb der direkten Verwandtschaft (Eltern, Kinder, Ehegatten). Käufe zwischen Geschwistern oder Schwiegereltern sind dagegen steuerpflichtig. Bausparkontext: Der Bausparvertrag kann dabei helfen, das nötige Eigenkapital für die Grunderwerbsteuer und andere Kaufnebenkosten anzusparen – denn diese dürfen in der Regel nicht über das Hypothekendarlehen finanziert werden. Fazit: Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Kostenpositionen beim Immobilienkauf und muss zwingend aus Eigenkapital bezahlt werden. Je nach Bundesland kann sie den Kaufpreis um 3,5 bis 6,5 % erhöhen. Wer eine Immobilie plant, sollte diesen Betrag bereits bei der Eigenkapitalplanung berücksichtigen.