Förderung

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum Lohn in bestimmte Sparverträge des Arbeitnehmers einzahlt. Sie sind im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) geregelt und Teil der betrieblichen Altersvorsorge und Vermögensbildung. Höhe: Je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zahlen Arbeitgeber zwischen 6,65 € und 40 € pro Monat als VL. In vielen Branchen (z.B. Baugewerbe, Metallindustrie, öffentlicher Dienst) sind VL tariflich geregelt und müssen gezahlt werden. In anderen Branchen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Bausparvertrag als Anlageform: Der Bausparvertrag ist eine der klassischsten und beliebtesten Anlageformen für VL. Die Einzahlung des Arbeitgebers fließt direkt auf das Bauspar-Konto. So wächst das Bausparguthaben automatisch monatlich, ohne dass der Arbeitnehmer selbst aktiv werden muss. Staatliche Förderung: Wer VL in einen Bausparvertrag einzahlt und die Einkommensgrenze von 17.900 € (Single) bzw. 35.800 € (Paar) zu versteuerndem Jahreseinkommen nicht überschreitet, hat Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 % auf max. 470 € Einzahlung = bis zu 43 € pro Jahr. Bindungsfrist: VL-Verträge haben eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Während dieser Zeit darf das angesparte Guthaben (inklusive staatlicher Zulagen) nicht für beliebige Zwecke abgerufen werden. Nach Ablauf der Sperrfrist steht das Guthaben frei zur Verfügung oder verbleibt zur Auszahlung im Bausparvertrag. Tipp: Wer noch keine VL nutzt, sollte beim Arbeitgeber aktiv nachfragen – viele Ansprüche werden nie geltend gemacht, weil Arbeitnehmer nicht wissen, dass sie Anspruch haben. Fazit: Vermögenswirksame Leistungen sind ein oft unterschätzter Zusatzvorteil des Arbeitgebers. Wer sie noch nicht nutzt, verschenkt monatlich kostenlose Sparleistung. Die Kombination aus VL und staatlicher Arbeitnehmer-Sparzulage macht den Bausparvertrag für Angestellte zur besonders attraktiven Sparmethode ohne Eigeninitiative.

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