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Guthabenzins

Der Guthabenzins ist der Zinssatz, den die Bausparkasse auf das während der Ansparphase angesammelte Guthaben zahlt. Er ist der Gegenpart zum Darlehenszins – während der Darlehenszins das ist, was der Bausparer für das spätere Darlehen bezahlt, ist der Guthabenzins das, was er für das Ansparen erhält. Höhe im Marktvergleich: Die Guthabenzinsen sind bei Bausparverträgen traditionell sehr niedrig – 2026 liegen sie zwischen 0,10 % (LBS, Schwäbisch Hall, Wüstenrot) und 0,25 % (Debeka). Das ist deutlich weniger als auf Tagesgeldkonten (1–3 %) oder Festgeldkonten (2–3 %). Kein Bausparkunde wird reich durch den Guthabenzins. Das ist kein Fehler, sondern System: Die Niedrigverzinsung des Guthabens ist der Preis für den niedrigen Darlehenszins. Bausparkassen operieren nach dem Kollektivprinzip: Die Einlagen der Sparer finanzieren die günstigen Darlehen anderer Sparer. Ein höherer Guthabenzins würde zwingend höhere Darlehenszinsen bedeuten. Steuerliche Behandlung: Die Guthabenzinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 % Abgeltungsteuer plus Soli). Da die Zinsen aber so niedrig sind, bleibt die Steuerlast minimal. Der Freistellungsauftrag von 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Paar) deckt bei 0,25 % Zinsen ein Guthaben von 400.000 € ab – da fallen also praktisch keine Steuern an. Boniusmodelle: Einige Bausparkassen bieten Bonuszinsen an, wenn auf das Bauspardarlehen verzichtet wird. Diese Boni können den effektiven Guthabenzins auf 2–3 % anheben – womit der Vertrag als reines Sparinstrument attraktiver wird. Allerdings verliert man dann den eigentlichen Kernvorteil: das günstige Bauspardarlehen. Fazit: Der Guthabenzins beim Bausparvertrag ist bewusst niedrig gehalten, er ist nicht das Kernversprechen des Produkts. Das eigentliche Versprechen ist der niedrige Darlehenszins. Wer primär renditeorientiert anlegen möchte, sollte den Bausparvertrag als Zinssicherungsinstrument verstehen und nicht als klassisches Sparprodukt.

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