Förderung
Wohnförderkonto
Beim Wohn-RiesterRiester-Förderung für Wohneigentum – staatliche Zulagen + Steuerabzug bis 2.100 €/Jahr. Weiterlesen → wird ein fiktives Wohnförderkonto geführt, auf dem alle staatlich geförderten Beiträge und Zulagen akkumuliert werden. Im Alter wird dieser Betrag jährlich mit 2% verzinst und muss dann als sogenannte nachgelagerte Besteuerung versteuert werden.