Mindestguthaben
Das Mindestguthaben ist der Mindestanteil der vereinbarten Bausparsumme, der als eigenes Guthaben auf dem Bauspar-Konto vorhanden sein muss, bevor der Vertrag zugeteilt werden kann. Es ist – neben der Bewertungszahl – eine der beiden zentralen Zuteilungsvoraussetzungen. Höhe: Bei den meisten Bausparkassen liegt das Mindestguthaben bei 40 bis 50 % der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 100.000 € müssen also 40.000 bis 50.000 € angespart sein, bevor die Zuteilung möglich ist. Der genaue Wert hängt vom gewählten Tarif und der Bausparkasse ab. Was zählt zum Mindestguthaben? Neben den eigenen Einzahlungen (inkl. Sonderzahlungen) zählen auch Guthabenzinsen und gutgeschriebene staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie, ANS, Riester-Zulagen) zum anrechenbaren Guthaben. Das beschleunigt den Guthabenaufbau leicht. Zusammenspiel mit der Bewertungszahl: Mindestguthaben und Bewertungszahl müssen gleichzeitig erreicht sein. Es kann passieren, dass das Mindestguthaben bereits erreicht ist, die Bewertungszahl aber noch fehlt – oder umgekehrt. In diesem Fall wird gewartet, bis beide Kriterien erfüllt sind. Mindestguthaben als Steuerungsinstrument: Wer die Zuteilung zu einem bestimmten Zeitpunkt anstrebt (z.B. weil eine Zinsbindung ausläuft), kann durch gezielte Sonderzahlungen das Mindestguthaben früher erreichen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn die Bewertungszahl bereits erfüllt ist und nur noch das Guthaben fehlt. Was kommt nach dem Mindestguthaben? Nach der Zuteilung hat der Bausparer Anspruch auf Auszahlung des gesamten Guthabens plus das Bauspardarlehen in Höhe der Restbausparsumme. Das bedeutet: Wer 45.000 € angespart hat und eine Bausparsumme von 100.000 € vereinbart hat, erhält nach Zuteilung ein Darlehen von 55.000 €. Fazit: Das Mindestguthaben ist die greifbarste Zuteilungshürde. Wer 40 bis 50 % der Bausparsumme angespart hat, ist auf der Zielgeraden. Sonderzahlungen können gezielt eingesetzt werden, wenn das Mindestguthaben kurz vor dem Zielwert steht, für einen gezielten Endspurt zur Zuteilung.