Mindestguthaben
Das Mindestguthaben ist der Mindestanteil der vereinbarten BausparsummeGuthaben + Darlehen zusammen. Basis für Abschlussgebühr und Zuteilungszeitpunkt. Weiterlesen →, der als eigenes Guthaben auf dem Bauspar-Konto vorhanden sein muss, bevor der Vertrag zugeteilt werden kann. Es ist – neben der BewertungszahlInterne Kennzahl der BausparkasseSpezialkreditinstitut das ausschließlich Bausparverträge anbietet und verwaltet. Weiterlesen → – bestimmt den Zuteilungszeitpunkt. Je höher, desto früher. Weiterlesen → – eine der beiden zentralen Zuteilungsvoraussetzungen.
Höhe: Bei den meisten Bausparkassen liegt das Mindestguthaben bei 40 bis 50 % der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 100.000 € müssen also 40.000 bis 50.000 € angespart sein, bevor die Zuteilung möglich ist. Der genaue Wert hängt vom gewählten Tarif und der Bausparkasse ab.
Was zählt zum Mindestguthaben? Neben den eigenen Einzahlungen (inkl. Sonderzahlungen) zählen auch Guthabenzinsen und gutgeschriebene staatliche Förderungen (WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen →, ANS, Riester-Zulagen) zum anrechenbaren Guthaben. Das beschleunigt den Guthabenaufbau leicht.
Zusammenspiel mit der Bewertungszahl: Mindestguthaben und Bewertungszahl müssen gleichzeitig erreicht sein. Es kann passieren, dass das Mindestguthaben bereits erreicht ist, die Bewertungszahl aber noch fehlt – oder umgekehrt. In diesem Fall wird gewartet, bis beide Kriterien erfüllt sind.
Mindestguthaben als Steuerungsinstrument: Wer die Zuteilung zu einem bestimmten Zeitpunkt anstrebt (z.B. weil eine ZinsbindungZeitraum, in dem der Zinssatz eines Darlehens festgeschrieben ist. Beim BSV: garantiert bis zur vollen Rückzahlung. Weiterlesen → ausläuft), kann durch gezielte Sonderzahlungen das Mindestguthaben früher erreichen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn die Bewertungszahl bereits erfüllt ist und nur noch das Guthaben fehlt.
Was kommt nach dem Mindestguthaben? Nach der Zuteilung hat der Bausparer Anspruch auf Auszahlung des gesamten Guthabens plus das BauspardarlehenGünstig verzinstes Darlehen der Bausparkasse nach der Zuteilung – der Kernvorteil. Weiterlesen → in Höhe der Restbausparsumme. Das bedeutet: Wer 45.000 € angespart hat und eine Bausparsumme von 100.000 € vereinbart hat, erhält nach Zuteilung ein Darlehen von 55.000 €.
Fazit: Das Mindestguthaben ist die greifbarste Zuteilungshürde. Wer 40 bis 50 % der Bausparsumme angespart hat, ist auf der Zielgeraden. Sonderzahlungen können gezielt eingesetzt werden, wenn das Mindestguthaben kurz vor dem Zielwert steht, für einen gezielten Endspurt zur Zuteilung.