BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: Ansparphase + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen → Elternzeit 2026: Die wichtigsten Zahlen 2026. BSV-Zins garantiert 1,8 %, WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → 70 €/Jahr, Zuteilung nach 7–9 Jahren. Hier finden Sie alle Fakten für Ihre fundierte Entscheidung.
Elternzeit und Bausparvertrag: Das ändert sich
| Aspekt | Während Elternzeit | Empfehlung |
|---|---|---|
| BSV-Sparrate | Kann reduziert oder pausiert werden | Mindestsparbeitrag beibehalten |
| Riester-Zulage | Läuft weiter – auch ohne Beiträge | Mindestbeitrag 60 €/Jahr zahlen |
| Kinderzulage | Neu: 300 €/Kind/Jahr | Dem BSV mit Wohn-RiesterRiester-Förderung für Wohneigentum – staatliche Zulagen + Steuerabzug bis 2.100 €/Jahr. Weiterlesen → zuweisen |
| BewertungszahlInterne Kennzahl der BausparkasseSpezialkreditinstitut das ausschließlich Bausparverträge anbietet und verwaltet. Weiterlesen → – bestimmt den Zuteilungszeitpunkt. Je höher, desto früher. Weiterlesen → | Wächst langsamer bei reduzierter Sparrate | Zuteilungstermin verschiebt sich leicht |
| Arbeitnehmer-SparzulageStaatliche Zulage auf VL-Einzahlungen: bis zu 43 € pro Jahr bei niedrigem Einkommen. Weiterlesen → | Entfällt wenn kein Lohn | Nicht mehr beantragbar in Elternzeit |
Riester-Zulage in der Elternzeit: Maximale Förderung sichern
In der Elternzeit gibt es eine Besonderheit bei Wohn-Riester: Sie gelten als "mittelbar Zulageberechtigter" wenn Ihr Partner Riester hat und einzahlt.
- Direkt berechtigt (eigener BSV): Grundzulage 175 € + 300 €/Kind → Mindestbeitrag 60 €/Jahr reicht
- Mittelbar berechtigt (Partner zahlt): Zulage ohne eigene Einzahlungspflicht möglich
- Beides kombinieren: Zwei BSV-Verträge (einer pro Partner) maximiert die Gesamtförderung
- Einkommensprüfung: Elterngeld gilt als Einnahme für Zulageberechnung (vereinfacht)

Optionen für den BSV in der Elternzeit
- Sparrate reduzieren: Auf Mindestsparbeitrag (z.B. 20–30 €/Monat) senken – Vertrag läuft weiter
- BSV beitragsfrei stellen: Möglich, aber Bewertungszahl wächst nicht – verzögert Zuteilung
- Kindergeld in BSV fließen lassen: 250 €/Kind/Monat Kindergeld teilweise in BSV sparen – Elternzeit als Sparzeit nutzen
- Riester: Nur Sockelbetrag zahlen: 60 €/Jahr sichert volle Zulagen (Grund + Kinderzulage)

Praktische Checkliste: BSV in der Elternzeit
| Aktion | Wann | Warum wichtig |
|---|---|---|
| Bausparkasse informieren | Vor Elternzeitbeginn | Sparrate anpassen, keine Lastschrift-Probleme |
| Riester: Kinderzulage beantragen | Nach Geburt | 300 € extra/Jahr – automatisch ab Dauerzulageantrag |
| Mindestbeitrag Riester sicherstellen | Jährlich | 60 €/Jahr = volle Zulagen bleiben erhalten |
| Bewertungszahl prüfen | Nach Elternzeit | Zuteilungstermin neu kalkulieren |
| Sparrate wieder erhöhen | Nach Rückkehr in Job | Verlorene Zeit aufholen, Zuteilung sichern |

Unser Fazit
Der Bausparvertrag lohnt sich 2026 vor allem für Menschen die in 8–12 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Der garantierte Darlehenszins (1,5–2,5 % p.a.) ist der entscheidende Vorteil – egal ob die Bauzinsen in 10 Jahren bei 2 % oder 6 % liegen. Empfehlung: Jetzt abschließen, staatliche Förderung sichern, in 8–10 Jahren abrufen.
Häufige Fragen: BSV und Elternzeit
Ja – die meisten Bausparkassen erlauben eine vorübergehende Reduzierung oder Pausierung der Sparrate. Wichtig: Bei Wohn-Riester-BSV sollten Sie mindestens 60 € pro Jahr einzahlen, um die staatlichen Zulagen (Grundzulage 175 € + Kinderzulage 300 €) zu erhalten. Eine komplette Pause bedeutet entgangene Förderung.
Ja – wenn Ihr BSV als Wohn-Riester-Vertrag zertifiziert ist. Die Kinderzulage beträgt 300 € pro Kind und Jahr (für Kinder geboren ab 2008; ältere Kinder: 185 €). Sie können die Kinderzulagen auf einem BSV-Vertrag des Paares bündeln – wählen Sie den Vertrag, der näher an der Zuteilung ist. Antrag über Dauerzulageantrag bei der Bausparkasse.





