Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung (auch Beitragsfreiheit) bedeutet, dass ein Bausparer die monatlichen Einzahlungen in seinen BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: Ansparphase + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen → vorübergehend oder dauerhaft aussetzt. Der Vertrag läuft weiter, das bestehende Guthaben wird weiterhin mit dem vereinbarten Guthabenzins verzinst, aber es kommen keine neuen Einzahlungen hinzu.
Wann ist eine Beitragsfreistellung sinnvoll? In Phasen finanzieller Engpässe (Jobwechsel, Elternzeit, unerwartete Ausgaben) ist die Beitragsfreistellung die elegantere Alternative zur Kündigung. Der Vertrag bleibt bestehen und kann später wieder bespielt werden – ohne neue Abschlussgebühren zahlen zu müssen.
Auswirkung auf den Vertrag: Der Zuteilungszeitpunkt verschiebt sich, da die BewertungszahlInterne Kennzahl der Bausparkasse – bestimmt den Zuteilungszeitpunkt. Je höher, desto früher. Weiterlesen → langsamer steigt oder stagniert. Auch das MindestguthabenAnteil der Bausparsumme, der als Guthaben angespart sein muss vor der Zuteilung – meist 40–50 %. Weiterlesen → wird später erreicht. Die Beitragsfreistellung verlängert also die Ansparphase – manchmal erheblich, je nachdem wie lange sie andauert.
Förderungen: Staatliche Förderungen (WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen →, Arbeitnehmer-SparzulageStaatliche Zulage auf VL-Einzahlungen: bis zu 43 € pro Jahr bei niedrigem Einkommen. Weiterlesen →) sind an jährliche Einzahlungen geknüpft. Wer keine Einzahlungen leistet, erhält für dieses Jahr keine Förderung. Zulagen, die bereits gutgeschrieben wurden, bleiben erhalten – sofern keine Kündigung erfolgt.
Vorteile gegenüber Kündigung: Bei einer Kündigung gehen die gezahlte AbschlussgebührEinmalige Gebühr bei Vertragsabschluss: 1,0–1,6 % der Bausparsumme. Weiterlesen →, eventuelle Stornogebühren und die staatlichen Förderungen (in Teilen) verloren. Eine Beitragsfreistellung dagegen kostet nichts und erhält alle Ansprüche. Das Guthaben bleibt verzinst und die Förderungen bleiben im Vertrag.
Beantragung: Die Beitragsfreistellung muss in der Regel schriftlich oder online bei der Bausparkasse beantragt werden. Manche Bausparkassen ermöglichen die Pause direkt über das Online-Banking oder eine App.
Fazit: Die Beitragsfreistellung ist das sanfte Sicherheitsnetz beim Bausparvertrag. Wer finanzielle Engpässe hat, sollte sie der Kündigung immer vorziehen. Kündigung kostet die Abschlussgebühr und alle Förderungen, die Beitragsfreistellung kostet nichts und hält alle Optionen für die Zukunft offen. Viele Bausparer nutzen die Freistellung ueberbrueckend bis zum naechsten Gehaltserhoehungsschritt oder Ende der Elternzeit.