Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung für Bausparer, die einkommensschwächere Haushalte beim Aufbau von Wohneigentum unterstützt. Sie wird jährlich vom Finanzamt gewährt und direkt dem Bausparvertrag gutgeschrieben. Die Förderung beträgt 10 % auf Einzahlungen bis zu 700 € pro Jahr (Single) bzw. 1.400 € pro Jahr (Verheiratete). Die maximale Prämie liegt also bei 70 € pro Person und Jahr – für ein Paar zusammen 140 € jährlich. Bei einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren kann ein Paar so bis zu 1.400 € staatliche Förderung ansammeln. Einkommensgrenze: Die Wohnungsbauprämie steht nur Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 35.000 € (Single) bzw. 70.000 € (Ehepaar) zu. Wer über dieser Grenze liegt, hat keinen Anspruch auf diese Prämie – kann aber ggf. Wohn-Riester oder die Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen. Bindungsfrist: Die Wohnungsbauprämie ist an eine Mindestbindungsfrist von sieben Jahren geknüpft. Wird der Vertrag innerhalb dieser Frist aufgelöst oder für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt, muss die Prämie zurückgezahlt werden – es sei denn, es liegt ein Ausnahmetatbestand vor (z.B. Tod, Berufsunfähigkeit, Heirat). Der Antrag erfolgt jährlich zusammen mit der Steuererklärung oder separat beim Finanzamt. Viele Bausparkassen übernehmen die Beantragung automatisch, wenn der Bausparer entsprechend bevollmächtigt hat. Die Wohnungsbauprämie ist eine der einfachsten staatlichen Förderungen: kein Riester-Formular-Dschungel, kein kompliziertes Zulagesystem. Wer die Einkommensgrenzen erfüllt, bekommt automatisch 10 % obendrauf. Fazit: Die Wohnungsbauprämie ist eine der einfachsten staatlichen Förderungen. Wer die Einkommensgrenzen einhält, sollte sie jedes Jahr beantragen. Die 70 € pro Person und Jahr kommen ohne großen Aufwand obendrauf und summieren sich über die gesamte Vertragslaufzeit zu einem spürbaren Betrag. Über zehn Jahre kommen so bis zu 1.400 € für ein Ehepaar zusammen.