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Bausparvertrag Steuererklarung 2026

Bausparvertrag Steuererklarung 2026
Auf einen Blick

Bausparvertrag in der Steuererklärung: Was wo eingetragen wird, welche Kosten absetzbar sind und wie Sie mit Wohn-Riester und Sonderausgaben maximale Steuervorteile herausholen. Der Steuerguide 2026.

BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: Ansparphase + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen → Steuererklarung 2026: Die wichtigsten Zahlen 2026. BSV-Zins garantiert 1,8 %, WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → 70 €/Jahr, Zuteilung nach 7–9 Jahren. Hier finden Sie alle Fakten für Ihre fundierte Entscheidung.

BSV und Steuer: Was ist absetzbar?

Nicht jeder Aspekt des Bausparvertrags ist steuerlich relevant – hier die Übersicht:

PositionSteuerlich relevant?Wo eintragen?
BSV-Einzahlungen (Sparraten)Nein – keine direkte AbsetzbarkeitNicht eintragen
Wohn-Riester-BSV-BeiträgeJa – Sonderausgaben § 10a EStGAnlage AV, Zeile 31
Wohnungsbauprämie (WBP)Förderung, kein SteuervorteilSeparate Antragstellung
Arbeitnehmer-SparzulageStaatliche Zulage auf VL-Einzahlungen: bis zu 43 € pro Jahr bei niedrigem Einkommen. Weiterlesen → (ANSp)Förderung, kein direkter SteuereffektArbeitgeber abrechnet via VL
BSV-Darlehenszinsen (Eigennutzung)NeinNicht absetzbar
BSV-Darlehenszinsen (Kapitalanlage)Ja – WerbungskostenAnlage V
AbschlussgebührEinmalige Gebühr bei Vertragsabschluss: 1,0–1,6 % der Bausparsumme. Weiterlesen → (Kapitalanlage)Ja – WerbungskostenAnlage V

Wohn-Riester: Der größte Steuervorteil

Wohn-Riester ist der Hauptweg für BSV-Steuervorteile:

§ 10a EStG – So funktioniert es: Beiträge zum Wohn-Riester-BSV bis 2.100 €/Jahr sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt berechnet ob Zulage (175 €/Jahr + Kinderzulage) oder Steuervorteil höher ist – und zahlt die Differenz zurück. Bei 42 % Steuersatz: Steuervorteil bis 882 €/Jahr.

Schritt für Schritt: Wohn-Riester in der Steuererklärung

  1. Anlage AV ausfüllen: Beiträge zum Riester-BSV eintragen (Zeile 31: Beiträge, Zeile 32: erhaltene Zulage)
  2. Zulagen vom Anbieter: Bausparkasse bescheinigt Beiträge und Zulagen (Bescheinigung kommt automatisch)
  3. Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist
  4. Zulageantrag: Stellen Sie einen Dauerzulageantrag bei der Bausparkasse – dann läuft alles automatisch
Bausparvertrag Steuererklarung 2026

Wohnungsbauprämie: Separater Antrag nötig

VoraussetzungDetails 2026
EinkommensgrenzeMaximales zu versteuerndes Einkommen für Wohnungsbauprämie (Einzel: 35.000 €, Paar: 70.000 €). Weiterlesen → Single35.000 € zu versteuerndes Einkommen
Einkommensgrenze Verheiratet70.000 € zusammen veranlagte
Prämie10 % der Beiträge, max. 70 €/Jahr (Single), 140 € (Paar)
AntragAuf BSV-Sparerformular oder über Bausparkasse
Bindungsfrist7 Jahre Wartezeit ab Vertragsbeginn (sonst Rückforderung)
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BSV als Kapitalanlage: Zinsen absetzbar

Wenn die BSV-finanzierte Immobilie vermietet wird (Kapitalanlage, keine Eigennutzung):

  • BSV-Darlehenszinsen: Als Werbungskosten in Anlage V absetzbar
  • Abschlussgebühr: Aufzuteilen oder als Werbungskosten
  • Vorteil: Steuervorteil zusätzlich zur günstigen BSV-ZinssicherungDer garantierte Darlehenszins bei Vertragsabschluss – schützt vor steigenden Marktzinsen. Weiterlesen →
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Experten-Tipp: Tipp aus der Praxis: Schließen Sie den BSV mindestens 8 Jahre vor dem geplanten Kauf ab. Wer mit 28 Jahren einen BSV für 80.000 € abschließt und 350 €/Monat spart, hat mit 36 Jahren das günstige Darlehen verfügbar – genau dann wenn Familien typisch kaufen wollen.

Unser Fazit

Der Bausparvertrag lohnt sich 2026 vor allem für Menschen die in 8–12 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Der garantierte Darlehenszins (1,5–2,5 % p.a.) ist der entscheidende Vorteil – egal ob die Bauzinsen in 10 Jahren bei 2 % oder 6 % liegen. Empfehlung: Jetzt abschließen, staatliche Förderung sichern, in 8–10 Jahren abrufen.

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Häufige Fragen: BSV Steuererklärung

Nein – normale BSV-Sparraten (ohne Wohn-Riester) sind nicht als Sonderausgaben absetzbar. Das war früher anders (§ 10 EStG Bausparprämien). Heute ist nur Wohn-Riester direkt steuerlich absetzbar. Ausnahme: Wenn BSV für vermietete Immobilie – dann Zinsen als Werbungskosten. Oder VL: Der Arbeitnehmer-Sparbeitrag selbst ist nicht absetzbar, die Zulage aber steuerfrei.

Ab ca. 25.000 € zu versteuerndem Einkommen (Steuersatz ~30 %) übersteigt der Steuervorteil die Grundzulage (175 €). Bei 42 % Steuersatz und 2.100 € Beitrag: Steuervorteil 882 €, Zulage 175 € → 707 € Steuer-Erstattung zusätzlich. Lohnt sich also bei mittleren und hohen Einkommen deutlich mehr als bei Niedrigverdienern.

Häufige Fragen

Ein BSV lohnt sich, wenn Sie in 8–15 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen und heute Zinsen unter 2 % sichern möchten. Besonders wertvoll: Kombination mit staatlicher Förderung (Wohnungsbauprämie bis 70 €/Jahr, Riester-Zulage, Arbeitnehmer-Sparzulage bis 42 €/Jahr).

Faustregel: 20–30 % des geplanten Kaufpreises. Bei 350.000 € Kaufpreis also 70.000–105.000 € Bausparsumme. Die monatliche Sparrate liegt typisch bei 3–5 ‰ der Bausparsumme (bei 50.000 € also 150–250 €/Monat). Unser Rechner hilft bei der genauen Kalkulation.

Guthabenzins: was Sie in der Sparphase auf Ihr Guthaben erhalten (aktuell 0,1–0,25 % – gering). Darlehenszins: was Sie in der Darlehensphase zahlen (1,5–2,5 % – der entscheidende Vorteil gegenüber Bankkrediten mit 3,5–4,5 %). Der Darlehenszins wird bei Abschluss garantiert und verändert sich nicht.

Ja – gesetzlich unbegrenzt. Viele Experten empfehlen zwei BSV: einen für VL (staatliche Zulage sichern) und einen für den Immobilienerwerb. Wichtig: Wohnungsbauprämie gilt nur bis 700 € Einzahlung/Jahr/Person. Jeder Vertrag muss separat die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Nach Zuteilung haben Sie typisch 2 Jahre Zeit. Rufen Sie das Darlehen nicht ab, erhalten Sie das Guthaben inkl. Zinsen ausgezahlt. Einige Anbieter (z.B. Schwäbisch Hall) zahlen dann einen Bonuszins. Die staatliche Förderung entfällt, wenn keine wohnwirtschaftliche Verwendung erfolgt.

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