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Bausparvertrag Wohnriester Nachversteuerung 2026

Bausparvertrag Wohnriester Nachversteuerung 2026
Auf einen Blick

Wohn-Riester Nachversteuerung: Was passiert wenn Sie das Wohnförderkonto im Rentenalter versteuern müssen, wie hoch die Steuer ist, und welche Strategien die Belastung minimieren. Der ehrliche Blick auf das Wohn-Riester-Kleingedruckte.

BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: AnsparphaseDie erste Phase des Bausparvertrags – du zahlst monatlich ein, bis zur Zuteilung. Weiterlesen → + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen → Wohnriester Nachversteuerung 2026: Die wichtigsten Zahlen 2026. BSV-Zins garantiert 1,8 %, WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → 70 €/Jahr, Zuteilung nach 7–9 Jahren. Hier finden Sie alle Fakten für Ihre fundierte Entscheidung.

Das WohnförderkontoFiktives Konto beim Wohn-RiesterRiester-Förderung für Wohneigentum – staatliche Zulagen + Steuerabzug bis 2.100 €/Jahr. Weiterlesen → das die geförderten Beiträge zum Steuervorteil nachverfolgt. Weiterlesen →: Was kommt da auf Sie zu?

Wohn-Riester hat einen oft übersehenen Haken: Das "Wohnförderkonto" sammelt alle geförderten Einzahlungen und wächst jährlich um 2 % – und muss im Rentenalter versteuert werden:

Das Wohnförderkonto-Prinzip: Alle staatlich geförderten Beiträge (Ihre Einzahlungen + Zulagen) fließen in ein "fiktives" Konto, das jährlich um 2 % verzinst wird. Ab Renteneintritt wird dieses Konto als Einkommen versteuert – entweder als Einmalbetrag (mit 30 % Rabatt) oder als monatliche Rate bis zu Ihrem 85. Lebensjahr.

Wie das Wohnförderkonto funktioniert

JahrGeförderte EinzahlungenWohnförderkonto-Stand
Abschluss 20252.100 € (Beitrag)2.100 €
2026 (+2 %)2.100 €4.242 €
2027 (+2 %)2.100 €6.427 €
... (30 Jahre)63.000 € Einzahlungen~115.000 € (mit 2 % p.a.)
Rentenalter 67~115.000 € zu versteuern

Wie viel Steuer fällt an?

Die Steuer hängt vom Rentenalter-Steuersatz ab – der ist meist geringer als im Arbeitsleben:

OptionMethodeSteuerbelastung
Einmalbetrag (67. Lebensjahr)70 % von 115.000 € als EinkommenBei 25 % Steuersatz: ~20.000 €
Monatliche Rate (bis 85)115.000 € / 18 Jahre = ~6.400 €/JahrBei 25 % Steuersatz: ~1.600 €/Jahr
Einmalbetrag: Rabatt30 % Nachlass auf EinmalbetragEffektiv nur 70 % zu versteuern
Bausparvertrag Wohnriester Nachversteuerung 2026

Ist Wohn-Riester trotzdem sinnvoll?

Ja – wenn Sie die Gesamtrechnung aufmachen:

  • Förderung über 30 Jahre: 175 €/Jahr Zulage × 30 = 5.250 € geschenkt
  • Steuervorteil: Bei 42 % Steuersatz bis zu 700 €/Jahr × 30 = 21.000 €
  • Gesamtförderung: Bis zu 26.250 € (ohne KinderzulageZusätzliche staatliche Förderung für Familien mit Kindern beim Wohn-Riester (185–300 € pro Kind/Jahr). Weiterlesen →)
  • Nachversteuerung ca.: 15.000–25.000 € (je nach Rentensteuersatz)
  • Nettogewinn: Typisch 5.000–15.000 € Gewinn trotz Nachversteuerung
Bausparvertrag Wohnriester Nachversteuerung 2026

Strategien zur Nachversteuerungs-Minimierung

  1. Einmalbetrag wählen: 30 % Rabatt wenn Sie das Konto beim Renteneintritt auf einmal versteuern
  2. Rentenalter optimieren: Je später Renteneintritt, desto länger läuft das Konto – höher. Früher Renteneintritt kann günstiger sein
  3. Steuerberater einbinden: Günstige Rentensteuer-Gestaltung kann Nachversteuerung auf 15–20 % senken
  4. Kleine Jahresbeiträge wählen: Wer nur Mindesbeitrag einzahlt, hat kleineres Wohnförderkonto – weniger Nachversteuerung aber auch weniger Förderung
Bausparvertrag Wohnriester Nachversteuerung 2026
Experten-Tipp: Wohn-Riester funktioniert am besten für Verheiratete mit Kindern. Die Kinderzulage (300 €/Kind) summiert sich über 10 Jahre erheblich. Wichtig: Beim Kauf oder Bau wird die Förderung nicht zurückgefordert – nur bei Kündigung ohne wohnwirtschaftliche Verwendung.

Unser Fazit

Der Bausparvertrag lohnt sich 2026 vor allem für Menschen die in 8–12 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Der garantierte Darlehenszins (1,5–2,5 % p.a.) ist der entscheidende Vorteil – egal ob die Bauzinsen in 10 Jahren bei 2 % oder 6 % liegen. Empfehlung: Jetzt abschließen, staatliche Förderung sichern, in 8–10 Jahren abrufen.

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Häufige Fragen: Wohn-Riester Nachversteuerung

Nein – Nachversteuerung ist systemimmanent bei Wohn-Riester. Sie wurde akzeptiert als Sie die staatliche Förderung angenommen haben (nachgelagerte Besteuerung). Vermeiden geht nicht, minimieren schon: Einmalbetrag (30 % Rabatt), niedrige Renten-Steuersatz anstreben, Steuerberater einschalten.

Wenn Sie die Wohn-Riester-finanzierte Immobilie verkaufen, muss das Wohnförderkonto sofort voll versteuert werden (ohne den 30-%-Einmalrabatt). Ausnahme: Sie reinvestieren den Erlös innerhalb von 1 Jahr in eine neue selbstgenutzte Immobilie. Daher: Wohn-Riester-Immobilien sollten langfristig gehalten werden – Verkauf ist teuer durch sofortige Nachversteuerung.

Häufige Fragen

Ja – Wohn-Riester lässt sich direkt in einen Bausparvertrag einzahlen. Sie erhalten die Riester-Grundzulage (175 €/Jahr) plus Kinderzulage (300 €/Kind). Bei Kauf oder Bau des eigenen Hauses ist keine Rückzahlung der Förderung nötig.

Grundzulage: 175 €/Jahr. Kinderzulage: 300 €/Kind (185 € bei vor 2008 geborenen Kindern). Eigenbeitrag mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens minus Zulagen. Wer 2.100 € Sonderausgaben absetzt, spart zusätzlich Einkommensteuer.

Wenn das Darlehen nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden (sog. schädliche Verwendung). Eine Ausnahme gilt bei Tod des Sparers oder bei Nutzung durch den Ehepartner.

Ja – gesetzlich unbegrenzt. Viele Experten empfehlen zwei BSV: einen für VL (staatliche Zulage sichern) und einen für den Immobilienerwerb. Wichtig: Wohnungsbauprämie gilt nur bis 700 € Einzahlung/Jahr/Person. Jeder Vertrag muss separat die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Nach Zuteilung haben Sie typisch 2 Jahre Zeit. Rufen Sie das Darlehen nicht ab, erhalten Sie das Guthaben inkl. Zinsen ausgezahlt. Einige Anbieter (z.B. Schwäbisch Hall) zahlen dann einen Bonuszins. Die staatliche Förderung entfällt, wenn keine wohnwirtschaftliche Verwendung erfolgt.

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