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Wohnrecht und Bausparvertrag: Was Käufer wissen müssen

Wohnrecht und Bausparvertrag: Was Käufer wissen müssen
Auf einen Blick

Wohnrecht und Bausparvertrag: Was ist ein dingliches Wohnrecht, wie beeinflusst es die BSV-Finanzierung? Nießbrauch-Vergleich und Wertminderung.

Wohnrecht und BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: AnsparphaseDie erste Phase des Bausparvertrags – du zahlst monatlich ein, bis zur ZuteilungDer Moment, ab dem du Guthaben + Darlehen abrufen kannst. Hängt von Bewertungszahl und Guthaben ab. Weiterlesen →. Weiterlesen → + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen →: Was Käufer wissen müssen: Die wichtigsten Zahlen 2026. BSV-Zins garantiert 1,8 %, WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → 70 €/Jahr, Zuteilung nach 7–9 Jahren. Hier finden Sie alle Fakten für Ihre fundierte Entscheidung.

Wohnrecht vs. Nießbrauch: Die wichtigsten Unterschiede

MerkmalWohnrecht (§ 1093 BGB)Nießbrauch (§ 1030 BGB)
BerechtigungNur zur persönlichen NutzungVolle Nutzung inkl. Vermietung
Grundbuch Abt. IIJa – als Belastung eingetragenJa – als Belastung eingetragen
Vererblich?Nein – erlischt mit TodNein – erlischt mit Tod
Übertragbar?NeinNein
WertminderungJe nach Restleben des BerechtigtenGrößerer Wertabzug als Wohnrecht
Typischer FallEltern schenken Haus, behalten WohnrechtEltern übertragen, behalten Nutzung+Miete
Wohnrecht und BSV-Darlehen: Wenn eine Immobilie mit eingetragenem Wohnrecht belastet ist, akzeptieren viele Bausparkassen sie nicht als vollwertige Sicherheit für das BSV-Darlehen. Das Wohnrecht mindert den Verkehrswert – die BausparkasseSpezialkreditinstitut das ausschließlich Bausparverträge anbietet und verwaltet. Weiterlesen → sieht eine geringere Beleihungsgrundlage. Lösung: Entweder Wohnrecht löschen lassen (Zustimmung des Berechtigten nötig) oder BSV-Darlehen auf den geminderten Wert beschränken.

Wohnrecht und BSV: Typische Szenarien

  1. Eltern schenken Haus mit Wohnrecht: Kind erhält Haus, Eltern behalten lebenslanges Wohnrecht. BSV-Finanzierung für Modernisierung möglich, aber Grundschuld nur auf wohnrechtfreien Wert
  2. Kauf eines belasteten Objekts: Immobilie hat Wohnrecht für Vormieter – Kaufpreis ist gemindert, BSV-Beleihung schwierig
  3. Selbst Wohnrecht bestellen: Als Verkäufer Wohnrecht behalten – für Eigenfinanzierung im Alter (umgekehrte Hypothek-Alternative)
Wohnrecht und Bausparvertrag: Was Käufer wissen müssen

Wertminderung durch Wohnrecht berechnen

Alter des BerechtigtenJahreswert (Jahresmiete)Vervielfältiger (ca.)Wertminderung
70 Jahre12.000 €/Jahr10,7~128.400 €
60 Jahre12.000 €/Jahr14,5~174.000 €
50 Jahre12.000 €/Jahr17,8~213.600 €
Wohnrecht und Bausparvertrag: Was Käufer wissen müssen
Tipp bei Schenkung mit Wohnrecht: Wie in unserem Schenkungs-Guide beschrieben, ist die Kombination aus Schenkung + Wohnrecht steuerlich attraktiv: Die Wertminderung durch das Wohnrecht reduziert den schenkungssteuerpflichtigen Wert. Gleichzeitig profitieren die Eltern von sicherem Wohnrecht. Der BSV des Kindes sollte keine Grundschuld auf das Wohnrecht-belastete Objekt erhalten – sondern auf ein anderes (freies) Objekt oder auf das Guthaben allein.
Experten-Tipp: Tipp aus der Praxis: Schließen Sie den BSV mindestens 8 Jahre vor dem geplanten Kauf ab. Wer mit 28 Jahren einen BSV für 80.000 € abschließt und 350 €/Monat spart, hat mit 36 Jahren das günstige Darlehen verfügbar – genau dann wenn Familien typisch kaufen wollen.

Unser Fazit

Der Bausparvertrag lohnt sich 2026 vor allem für Menschen die in 8–12 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Der garantierte Darlehenszins (1,5–2,5 % p.a.) ist der entscheidende Vorteil – egal ob die Bauzinsen in 10 Jahren bei 2 % oder 6 % liegen. Empfehlung: Jetzt abschließen, staatliche Förderung sichern, in 8–10 Jahren abrufen.

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Häufige Fragen: Wohnrecht und BSV

Ja – aber eingeschränkt. Das BSV-Darlehen wird auf den geminderten Verkehrswert (nach Wohnrecht-Abzug) beschränkt. Wenn Eltern ein lebenslanges Wohnrecht haben und das Objekt z.B. 400.000 € wert ist, der Wohnrecht-Abzug 150.000 € beträgt – beleihbarer Wert: 250.000 €. BSV-Darlehen nur bis 60–80 % dieses geminderten Werts. Für den vollen Kaufpreis: zusätzliches EigenkapitalEigene Mittel für den Immobilienkauf – mindestens 20 % des Kaufpreises empfohlen. Weiterlesen → oder separates Bankdarlehen nötig.

Beide können gleichzeitig im Grundbuch stehen. Das Wohnrecht steht in Abt. II, die Grundschuld in Abt. III. Rang ist entscheidend: Ein Wohnrecht in Erstrang (vor der Grundschuld) hat Vorrang – die Bausparkasse hätte bei Zwangsversteigerung das Wohnrecht zu akzeptieren. Daher: Bausparkassen verlangen meist, dass das Wohnrecht nachhängig (nach der Grundschuld) ist – oder dass das Wohnrecht nicht eingetragen ist.

Häufige Fragen

Ein BSV lohnt sich, wenn Sie in 8–15 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen und heute Zinsen unter 2 % sichern möchten. Besonders wertvoll: Kombination mit staatlicher Förderung (Wohnungsbauprämie bis 70 €/Jahr, Riester-Zulage, Arbeitnehmer-Sparzulage bis 42 €/Jahr).

Faustregel: 20–30 % des geplanten Kaufpreises. Bei 350.000 € Kaufpreis also 70.000–105.000 € Bausparsumme. Die monatliche Sparrate liegt typisch bei 3–5 ‰ der Bausparsumme (bei 50.000 € also 150–250 €/Monat). Unser Rechner hilft bei der genauen Kalkulation.

Guthabenzins: was Sie in der Sparphase auf Ihr Guthaben erhalten (aktuell 0,1–0,25 % – gering). Darlehenszins: was Sie in der Darlehensphase zahlen (1,5–2,5 % – der entscheidende Vorteil gegenüber Bankkrediten mit 3,5–4,5 %). Der Darlehenszins wird bei Abschluss garantiert und verändert sich nicht.

Ja – gesetzlich unbegrenzt. Viele Experten empfehlen zwei BSV: einen für VL (staatliche Zulage sichern) und einen für den Immobilienerwerb. Wichtig: Wohnungsbauprämie gilt nur bis 700 € Einzahlung/Jahr/Person. Jeder Vertrag muss separat die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Nach Zuteilung haben Sie typisch 2 Jahre Zeit. Rufen Sie das Darlehen nicht ab, erhalten Sie das Guthaben inkl. Zinsen ausgezahlt. Einige Anbieter (z.B. Schwäbisch Hall) zahlen dann einen Bonuszins. Die staatliche Förderung entfällt, wenn keine wohnwirtschaftliche Verwendung erfolgt.

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