Wohnrecht Grundschuld und BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: Ansparphase + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen → 2026: Die wichtigsten Fakten kompakt. BSV-Darlehenszins aktuell 1,5–2,5 % garantiert, WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → bis 70 €/Jahr, kein Vorfälligkeitszins. Was Sie zu diesem Thema wirklich wissen müssen.
BSV-Darlehen und Grundschuld: Was ist Pflicht?
| Darlehenssumme | Grundschuld erforderlich? | Kosten Grundschuld |
|---|---|---|
| Unter 10.000 € | Meist NEIN — ungesichertes Darlehen | 0 € |
| 10.000–30.000 € | Abhängig vom Anbieter — oft Blanko | 0 € oder 300–800 € |
| 30.000–100.000 € | Meist JA — Grundschuld erforderlich | 800–2.500 € |
| Über 100.000 € | Immer JA — Grundschuld Pflicht | 2.000–5.000 € |
Ablauf: Grundschuld für BSV-Darlehen bestellen
- BSV zugeteilt: Bausparkasse informiert über Zuteilung und prüft Verwendungszweck
- Grundschuldbestellungsformular: Bausparkasse schickt Vorlage für den Notar
- Notartermin: Grundschuld wird notariell beurkundet (~200–500 € Notargebühren)
- Grundbucheintragung: Notar veranlasst Eintragung ins Grundbuch (~300–800 € Grundbuchgebühren)
- Darlehensauszahlung: Erst nach Grundbucheintragung zahlt die Bausparkasse das Darlehen aus

Wohnrecht und BSV-Darlehen: Was zu beachten ist
| Konstellation | Problem? | Lösung |
|---|---|---|
| Eigentümer mit eingetragenem Wohnrecht für Dritte | Grundschuld möglich, Wohnrecht bleibt bestehen | Notar klärt Rangfolge |
| BSV-Darlehennehmer ≠ Eigentümer | Grundschuld nur vom Eigentümer bestellbar | Eigentümer muss Grundschuld bestellen/zustimmen |
| Mehrere Miteigentümer | Alle Eigentümer müssen Grundschuld bewilligen | Notar-Termin mit allen Eigentümern |
| Ehegatten — einer kauft allein | Nur kaufender Gatte bestellt Grundschuld | Standard — kein Problem |

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Bedarf ermitteln: Wann und wofür brauchen Sie das Kapital? (Kauf, Bau, Modernisierung)
- BausparsummeGuthaben + Darlehen zusammen. Basis für Abschlussgebühr und Zuteilungszeitpunkt. Weiterlesen → berechnen: 20–30 % des Kaufpreises oder volle Modernisierungskosten als Ziel
- Anbieter vergleichen: Darlehenszins (1,5–2,5 %) und AbschlussgebührEinmalige Gebühr bei Vertragsabschluss: 1,0–1,6 % der Bausparsumme. Weiterlesen → (1–1,6 %) vergleichen
- Fördercheck: Wohnungsbauprämie, VL, Riester – was passt zu Ihrer Situation?
- Sparrate optimieren: VL des Arbeitgebers direkt in BSV, Sonderzahlungen einplanen
- BSV abschließen: Am besten sofort – ZinssicherungDer garantierte Darlehenszins bei Vertragsabschluss – schützt vor steigenden Marktzinsen. Weiterlesen → gilt ab Vertragsabschluss
- KfW prüfen: Kombination BSV + KfW für maximale staatliche Unterstützung
Unser Fazit
Der Bausparvertrag lohnt sich 2026 vor allem für Menschen die in 8–12 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Der garantierte Darlehenszins (1,5–2,5 % p.a.) ist der entscheidende Vorteil – egal ob die Bauzinsen in 10 Jahren bei 2 % oder 6 % liegen. Empfehlung: Jetzt abschließen, staatliche Förderung sichern, in 8–10 Jahren abrufen.
Häufige Fragen: Grundschuld beim BSV-Darlehen
Für eine Mietwohnung die Ihnen gehört (als Eigentümer): Ja, bei größeren Beträgen (über 30.000 €) wird die Bausparkasse eine Grundschuld auf Ihre Eigentumswohnung verlangen. Für eine fremde Wohnung (Sie sind Mieter): Sie können kein BSV-Darlehen für die fremde Immobilie bekommen — Grundschuld wäre auf dem fremden Eigentum nötig (was der Vermieter nicht bewilligen wird). Als Mieter können Sie nur das BSV-Guthaben als EK nutzen — kein Darlehen. Details im Mieter-Guide.
Richtwerte: Notar-Beurkundung ~200–400 €, Grundbuchamt-Eintragung ~250–500 €. Gesamt ca. 450–900 €. Die Kosten richten sich nach der Grundschuldsum me (nach GNotKG, der deutschen Notargebührenordnung). Für 40.000 € Grundschuld fallen ca. 500–800 € Gesamtkosten an. Diese Kosten sind bei Vermietungsobjekten steuerlich als Werbungskosten absetzbar (Anlage V). Bei Eigennutzung: Nicht absetzbar. Die Grundschuld-Kosten werden einmalig fällig — nicht jährlich. Details beim Notar vor Ort erfragen.






