BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: AnsparphaseDie erste Phase des Bausparvertrags – du zahlst monatlich ein, bis zur Zuteilung. Weiterlesen → + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen → Mindestlaufzeit 2026: Die wichtigsten Zahlen 2026. BSV-Zins garantiert 1,8 %, WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → 70 €/Jahr, Zuteilung nach 7–9 Jahren. Hier finden Sie alle Fakten für Ihre fundierte Entscheidung.
Was ist die Mindestlaufzeit beim Bausparvertrag?
Es gibt zwei verschiedene "Mindestlaufzeiten" beim Bausparvertrag:
- Für staatliche Förderungen: Der Vertrag muss mindestens 7 Jahre laufen, bevor Wohnungsbauprämie und ANS-Zulage behalten werden dürfen
- Für Zuteilung: Vertraglich 7–10 Jahre (je nach Tarif und Anbieter) – aber du bekommst das Darlehen erst nach Zuteilung
Mindestlaufzeit je nach Ziel
| Ziel | Wichtige Mindestlaufzeit | Konsequenz bei Unterschreitung |
|---|---|---|
| Wohnungsbauprämie behalten | 7 Jahre | WoP muss zurückgezahlt werden |
| ANS-Zulage behalten | 7 Jahre | ANS muss zurückgezahlt werden |
| Wohn-RiesterRiester-Förderung für Wohneigentum – staatliche Zulagen + Steuerabzug bis 2.100 €/Jahr. Weiterlesen → behalten | Keine Kündigung (schädliche Verwendung) | Alle Zulagen + Steuerersparnisse zurück |
| Zuteilung erhalten | Tarif-abhängig (oft 7–10 J.) | Kein Darlehen möglich |
| Grundsätzliche Kündigung | 3 Monate Frist | Guthaben ausgezahlt, Förderung ggf. zurück |

Die 7-Jahres-Ausnahmen: Wann Kündigung trotzdem möglich ist
Diese Ausnahmen erlauben Kündigung ohne Förderungs-Rückzahlung:
- Wohnungszweck: Bausparvertrag wird für den Kauf/Bau/Modernisierung der eigenen Immobilie genutzt
- Tod des Bausparers
- Volle Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit
- Langzeitarbeitslosigkeit (12 Monate ununterbrochen)

Mindestlaufzeit und Steuer
Wichtig: Die Bausparprämien (WoP, ANS) sind nicht steuerpflichtig. Aber:
- Guthabenzinsen sind kapitalertragsteuerpflichtig (25 % + Soli)
- Freistellungsauftrag nutzen: Bis 1.000 € (Single) / 2.000 € (Paar) steuerfrei
- Wohn-Riester: Nachgelagerte Besteuerung bei Rentenbezug (nicht bei selbstgenutztem Wohneigentum)

Checkliste: Mindestlaufzeit sicher einhalten
- Vertragsabschluss-Datum notieren (zählt als Tag 1)
- 7-Jahres-Datum im Kalender eintragen
- Nie kündigen für Konsumzwecke (nur für Wohneigentum ist es ausnahmsweise erlaubt)
- Bei Finanzengpass: BeitragsfreistellungEinzahlungspause beim Bausparvertrag – Vertrag läuft weiter, Guthaben bleibt verzinst. Weiterlesen → statt Kündigung wählen
- Bei Umzug: Vertrag auf neue Adresse ummelden, nicht kündigen
Unser Fazit
Der Bausparvertrag lohnt sich 2026 vor allem für Menschen die in 8–12 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Der garantierte Darlehenszins (1,5–2,5 % p.a.) ist der entscheidende Vorteil – egal ob die Bauzinsen in 10 Jahren bei 2 % oder 6 % liegen. Empfehlung: Jetzt abschließen, staatliche Förderung sichern, in 8–10 Jahren abrufen.
Häufige Fragen zur Mindestlaufzeit
Nach 7 Jahren kannst du den Bausparvertrag frei kündigen und das Guthaben für alles verwenden – ohne Rückzahlung der Förderungen. Die Wohnungsbauprämie und ANS-Zulage gehören dir nach 7 Jahren endgültig, auch wenn du keine Immobilie kaufst.
Nein – Wohn-Riester hat strengere Regeln. Bei schädlicher Verwendung (nicht für Wohneigentum, nicht für Altersrente) musst du alle Förderungen zurückzahlen. Es gibt keine "nach 7 Jahren ist alles okay"-Regelung beim Wohn-Riester.
Sie verlängert sich nicht aktiv. Du kannst natürlich länger einzahlen als nötig – um mehr Guthaben aufzubauen. Die 7-Jahres-Förder-Bindung endet nach 7 Jahren automatisch. Danach bist du vollständig flexibel.





