BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: Ansparphase + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen → Zuteilung 2026: Die wichtigsten Zahlen 2026. BSV-Zins garantiert 1,8 %, WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → 70 €/Jahr, Zuteilung nach 7–9 Jahren. Hier finden Sie alle Fakten für Ihre fundierte Entscheidung.
Was bedeutet Zuteilung beim Bausparvertrag?
Die Zuteilung ist der Zeitpunkt, zu dem dein Bausparvertrag „reif" wird. Ab der Zuteilung kannst du:
- Das zinsgünstige BauspardarlehenGünstig verzinstes Darlehen der Bausparkasse nach der Zuteilung – der Kernvorteil. Weiterlesen → zum vereinbarten Zinssatz abrufen
- Das angesparte Guthaben ausgezahlt bekommen
- Oder beides zusammen für die Immobilienfinanzierung nutzen
Die Zuteilung ist kein automatischer Vorgang – du musst der Bausparkasse mitteilen, ob du das Darlehen abrufen möchtest oder nicht.
Voraussetzungen für die Zuteilung
Damit dein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt sein:
- MindestguthabenAnteil der BausparsummeGuthaben + Darlehen zusammen. Basis für Abschlussgebühr und Zuteilungszeitpunkt. Weiterlesen →, der als Guthaben angespart sein muss vor der Zuteilung – meist 40–50 %. Weiterlesen →: Du hast typischerweise 40–50 % der Bausparsumme angespart. Bei 100.000 € also 40.000–50.000 €.
- Mindestlaufzeit: Der Vertrag besteht meist mindestens 18–24 Monate.
- BewertungszahlInterne Kennzahl der Bausparkasse – bestimmt den Zuteilungszeitpunkt. Je höher, desto früher. Weiterlesen →: Eine interne Berechnungsgröße der Bausparkasse, die Sparbetrag und Laufzeit kombiniert. Erst wenn sie einen Mindestwert erreicht, erfolgt die Zuteilung.

Wann kann ich mit der Zuteilung rechnen?
Das hängt vor allem von deiner monatlichen Sparrate ab:
| Bausparsumme | Monatliche Rate | Zuteilung ca. nach |
|---|---|---|
| 100.000 € | 300 € | 12–13 Jahren |
| 100.000 € | 400 € | 9–10 Jahren |
| 100.000 € | 500 € | 7–8 Jahren |
| 100.000 € | 700 € | 5–6 Jahren |

Was passiert nach der Zuteilung?
Nach der Zuteilung hast du in der Regel 12–18 Monate Zeit, das Darlehen abzurufen. Wenn du die Zeit nicht nutzt, verfällt die Zuteilung nicht sofort – aber du solltest zeitnah handeln.
Du musst der Bausparkasse mitteilen:
- Darlehen annehmen: Du nimmst das Bauspardarlehen in Anspruch und verwendest es für Wohnzwecke
- Guthaben auszahlen: Du nimmst nur das angesparte Guthaben und verzichtest auf das Darlehen
- Weiter sparen: In manchen Tarifen kannst du den Vertrag weiterlaufen lassen und auf eine spätere Nutzung warten

Die Bewertungszahl – was steckt dahinter?
Die Bewertungszahl (auch Bewertungskennzahl) ist eine interne Größe, die die Bausparkasse berechnet. Sie berücksichtigt:
- Den angespart Betrag relativ zur Bausparsumme
- Die Spargeschwindigkeit (wie viel pro Jahr eingezahlt wurde)
- Die Laufzeit des Vertrags
Jede Bausparkasse hat eigene Mindestwerte für die Bewertungszahl. Mehr darüber erfährst du in unserem Artikel zur Bewertungszahl.
Unser Fazit
Der Bausparvertrag lohnt sich 2026 vor allem für Menschen die in 8–12 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Der garantierte Darlehenszins (1,5–2,5 % p.a.) ist der entscheidende Vorteil – egal ob die Bauzinsen in 10 Jahren bei 2 % oder 6 % liegen. Empfehlung: Jetzt abschließen, staatliche Förderung sichern, in 8–10 Jahren abrufen.
Häufige Fragen zur Zuteilung
Ja – du bist nach der Zuteilung nicht verpflichtet, das Darlehen abzurufen. Du kannst die Zuteilung ablehnen und weiter sparen. Das kann sinnvoll sein, wenn du die Immobilie noch nicht kaufen kannst oder willst.
Wenn du nach der Zuteilung weder das Darlehen abrufst noch das Guthaben auszahlen lässt, ruht der Vertrag. Die Bausparkasse informiert dich aktiv über die Zuteilung. Du hast in der Regel 12–18 Monate, um eine Entscheidung zu treffen.
Das hängt vom Tarif ab. In manchen Tarifen kannst du nach der Zuteilung weiter einzahlen und auf eine höhere Guthaben-/Darlehenskombination warten. In anderen erlischt die Zuteilung nach einer bestimmten Frist.





