Wohn-RiesterRiester-Förderung für Wohneigentum – staatliche Zulagen + Steuerabzug bis 2.100 €/Jahr. Weiterlesen → ist die mächtigste staatliche Förderung beim Bausparen – besonders für Familien mit Kindern. Bis zu 175 € Grundzulage plus 300 € pro Kind pro Jahr fließen direkt in deinen BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: AnsparphaseDie erste Phase des Bausparvertrags – du zahlst monatlich ein, bis zur Zuteilung. Weiterlesen → + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen →. Wir erklären, für wen es sich lohnt und wie du die maximale Förderung bekommst.
Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester ist die Kombination aus Riester-Rente und Bausparvertrag. Du zahlst in einen zertifizierten Bausparvertrag ein – und erhältst dafür die volle Riester-Förderung:
- Grundzulage: 175 € pro Jahr (seit 2018)
- KinderzulageZusätzliche staatliche Förderung für Familien mit Kindern beim Wohn-Riester (185–300 € pro Kind/Jahr). Weiterlesen →: 300 € pro Jahr für Kinder geboren ab 2008, 185 € für ältere Kinder
- Steuerliche Förderung: Beiträge bis 2.100 € / Jahr als Sonderausgaben absetzbar
Voraussetzungen für Wohn-Riester
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt (oder Beamte, Selbstständige mit freiwilliger Rentenversicherung)
- Mindesteigenbeitrag: 4 % des Vorjahresbruttos (abzüglich Zulagen), mindestens 60 € / Jahr
- Nur für selbst genutzte Immobilien (keine Vermietung)
- Vertrag muss "Wohnriester-zertifiziert" sein

Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag?
Der Mindesteigenbeitrag berechnet sich so:
- 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos (max. 2.100 €)
- Minus die staatlichen Zulagen
- = Dein persönlicher Eigenbeitrag
Beispiel: 40.000 € Brutto, Grundzulage 175 €, ein Kind 300 € → 4 % = 1.600 € − 475 € Zulagen = 1.125 € Eigenbeitrag (ca. 94 € / Monat).
Steuerliche Förderung zusätzlich
Wohn-Riester-Beiträge (bis 2.100 € / Jahr) kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage – und gibt dir das Günstigere. Bei höherem Einkommen (ab ca. 35.000 € / Jahr) lohnt sich die Steuerersparnis oft mehr als die Zulage alleine.
Wohn-Riester im Vergleich mit anderen Förderungen
| Förderung | Pro Jahr (Single) | Pro Jahr (Familie 2 Kinder) | Bedingung |
|---|---|---|---|
| WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → | 70 € | 140 € (Paar) | Einkommen < 35.000 € |
| ANS-Zulage | 43 € | 43 € | VL vom Arbeitgeber |
| Wohn-Riester | 175 € | 775–950 € | Sozialversicherungspflicht |

Nachgelagerte Besteuerung – das musst du wissen
Wohn-Riester ist nicht kostenlos. Im Rentenalter wird das geförderte Kapital besteuert (nachgelagerte Besteuerung über das "WohnförderkontoFiktives Konto beim Wohn-Riester das die geförderten Beiträge zum Steuervorteil nachverfolgt. Weiterlesen →"). Die gute Nachricht: Im Rentenalter ist der Steuersatz meist deutlich niedriger als während der Ansparphase. Für die meisten rechnet es sich trotzdem.
Häufige Fragen zu Wohn-Riester
Ja – beide Förderungen lassen sich grundsätzlich kombinieren. Allerdings gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen. Bei höherem Einkommen fällt die Wohnungsbauprämie weg, Wohn-Riester bleibt aber vollständig erhalten.
Wenn du die geförderte Immobilie verkaufst und nicht innerhalb von 4 Jahren eine neue kaufst, musst du die Förderungen (plus Zinsen) zurückzahlen. Bei Scheidung gibt es Sonderregelungen. Eine Umschichtung in einen anderen Riester-Vertrag ist möglich.
Ja – gerade für Gutverdiener mit hohem Steuersatz lohnt sich die steuerliche Förderung mehr als die Zulagen. Ab ca. 60.000 € Jahreseinkommen übersteigt die Steuerersparnis oft die Zulagen deutlich.





