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Wohn-Riester Bausparvertrag: Förderung clever nutzen 2026

Wohn-Riester Bausparvertrag: Förderung clever nutzen 2026
Auf einen Blick

Wohn-Riester ist die mächtigste staatliche Förderung beim Bausparen – besonders für Familien mit Kindern. Bis zu 175 € Grundzulage plus 300 € pro Kind pro Jahr fließen direkt...

Wohn-RiesterRiester-Förderung für Wohneigentum – staatliche Zulagen + Steuerabzug bis 2.100 €/Jahr. Weiterlesen → ist die mächtigste staatliche Förderung beim Bausparen – besonders für Familien mit Kindern. Bis zu 175 € Grundzulage plus 300 € pro Kind pro Jahr fließen direkt in deinen BausparvertragStaatlich gefördertes Spar- und Darlehensprodukt: AnsparphaseDie erste Phase des Bausparvertrags – du zahlst monatlich ein, bis zur Zuteilung. Weiterlesen → + Darlehensanspruch zu vorab festgelegtem Zins. Weiterlesen →. Wir erklären, für wen es sich lohnt und wie du die maximale Förderung bekommst.

Was ist Wohn-Riester?

Wohn-Riester ist die Kombination aus Riester-Rente und Bausparvertrag. Du zahlst in einen zertifizierten Bausparvertrag ein – und erhältst dafür die volle Riester-Förderung:

  • Grundzulage: 175 € pro Jahr (seit 2018)
  • KinderzulageZusätzliche staatliche Förderung für Familien mit Kindern beim Wohn-Riester (185–300 € pro Kind/Jahr). Weiterlesen →: 300 € pro Jahr für Kinder geboren ab 2008, 185 € für ältere Kinder
  • Steuerliche Förderung: Beiträge bis 2.100 € / Jahr als Sonderausgaben absetzbar
Beispiel Familie: Ehepaar mit 2 Kindern (geb. nach 2008) = 175 + 175 + 300 + 300 = 950 € staatliche Zulagen pro Jahr. Über 10 Jahre: 9.500 € – ohne Eigenleistung außer dem Mindesteigenbeitrag.

Voraussetzungen für Wohn-Riester

  • Sozialversicherungspflichtig beschäftigt (oder Beamte, Selbstständige mit freiwilliger Rentenversicherung)
  • Mindesteigenbeitrag: 4 % des Vorjahresbruttos (abzüglich Zulagen), mindestens 60 € / Jahr
  • Nur für selbst genutzte Immobilien (keine Vermietung)
  • Vertrag muss "Wohnriester-zertifiziert" sein
Wohn-Riester Bausparvertrag: Förderung clever nutzen 2026

Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag?

Der Mindesteigenbeitrag berechnet sich so:

  • 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos (max. 2.100 €)
  • Minus die staatlichen Zulagen
  • = Dein persönlicher Eigenbeitrag

Beispiel: 40.000 € Brutto, Grundzulage 175 €, ein Kind 300 € → 4 % = 1.600 € − 475 € Zulagen = 1.125 € Eigenbeitrag (ca. 94 € / Monat).

Steuerliche Förderung zusätzlich

Wohn-Riester-Beiträge (bis 2.100 € / Jahr) kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage – und gibt dir das Günstigere. Bei höherem Einkommen (ab ca. 35.000 € / Jahr) lohnt sich die Steuerersparnis oft mehr als die Zulage alleine.

Wohn-Riester im Vergleich mit anderen Förderungen

FörderungPro Jahr (Single)Pro Jahr (Familie 2 Kinder)Bedingung
WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen →70 €140 € (Paar)Einkommen < 35.000 €
ANS-Zulage43 €43 €VL vom Arbeitgeber
Wohn-Riester175 €775–950 €Sozialversicherungspflicht
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Nachgelagerte Besteuerung – das musst du wissen

Wohn-Riester ist nicht kostenlos. Im Rentenalter wird das geförderte Kapital besteuert (nachgelagerte Besteuerung über das "WohnförderkontoFiktives Konto beim Wohn-Riester das die geförderten Beiträge zum Steuervorteil nachverfolgt. Weiterlesen →"). Die gute Nachricht: Im Rentenalter ist der Steuersatz meist deutlich niedriger als während der Ansparphase. Für die meisten rechnet es sich trotzdem.

Experten-Tipp: Wohn-Riester funktioniert am besten für Verheiratete mit Kindern. Die Kinderzulage (300 €/Kind) summiert sich über 10 Jahre erheblich. Wichtig: Beim Kauf oder Bau wird die Förderung nicht zurückgefordert – nur bei Kündigung ohne wohnwirtschaftliche Verwendung.
Wohn-Riester-Anbieter finden: Nicht alle Bausparkassen bieten zertifizierte Wohn-Riester-Verträge an. Vergleiche jetzt: Zum Vergleich →

Häufige Fragen zu Wohn-Riester

Ja – beide Förderungen lassen sich grundsätzlich kombinieren. Allerdings gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen. Bei höherem Einkommen fällt die Wohnungsbauprämie weg, Wohn-Riester bleibt aber vollständig erhalten.

Wenn du die geförderte Immobilie verkaufst und nicht innerhalb von 4 Jahren eine neue kaufst, musst du die Förderungen (plus Zinsen) zurückzahlen. Bei Scheidung gibt es Sonderregelungen. Eine Umschichtung in einen anderen Riester-Vertrag ist möglich.

Ja – gerade für Gutverdiener mit hohem Steuersatz lohnt sich die steuerliche Förderung mehr als die Zulagen. Ab ca. 60.000 € Jahreseinkommen übersteigt die Steuerersparnis oft die Zulagen deutlich.

Häufige Fragen

Ja – Wohn-Riester lässt sich direkt in einen Bausparvertrag einzahlen. Sie erhalten die Riester-Grundzulage (175 €/Jahr) plus Kinderzulage (300 €/Kind). Bei Kauf oder Bau des eigenen Hauses ist keine Rückzahlung der Förderung nötig.

Grundzulage: 175 €/Jahr. Kinderzulage: 300 €/Kind (185 € bei vor 2008 geborenen Kindern). Eigenbeitrag mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens minus Zulagen. Wer 2.100 € Sonderausgaben absetzt, spart zusätzlich Einkommensteuer.

Wenn das Darlehen nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden (sog. schädliche Verwendung). Eine Ausnahme gilt bei Tod des Sparers oder bei Nutzung durch den Ehepartner.

Ja – gesetzlich unbegrenzt. Viele Experten empfehlen zwei BSV: einen für VL (staatliche Zulage sichern) und einen für den Immobilienerwerb. Wichtig: Wohnungsbauprämie gilt nur bis 700 € Einzahlung/Jahr/Person. Jeder Vertrag muss separat die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Nach Zuteilung haben Sie typisch 2 Jahre Zeit. Rufen Sie das Darlehen nicht ab, erhalten Sie das Guthaben inkl. Zinsen ausgezahlt. Einige Anbieter (z.B. Schwäbisch Hall) zahlen dann einen Bonuszins. Die staatliche Förderung entfällt, wenn keine wohnwirtschaftliche Verwendung erfolgt.

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