Familien haben beim Bausparen besondere Vorteile: Für jedes Kind gibt es die Kinderzulage (185 € bei Wohn-RiesterRiester-Förderung für Wohneigentum – staatliche Zulagen + Steuerabzug bis 2.100 €/Jahr. Weiterlesen →), die Einkommensgrenzen sind erhöht und der Finanzierungsbedarf ist klar. Wie Familien den Bausparvertrag optimal nutzen.
Bausparvertrag für Familien: Die besonderen Vorteile
- Wohn-Riester Kinderzulage: 185 € pro Kind pro Jahr (für nach 2008 geborene Kinder: 300 €)
- Höhere Einkommensgrenze: 70.000 € (Paar) für WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → statt 35.000 € (Single)
- Freibetrag für Arbeitnehmer-SparzulageStaatliche Zulage auf VL-Einzahlungen: bis zu 43 € pro Jahr bei niedrigem Einkommen. Weiterlesen →: Beide Partner können VL einsetzen
- Planungssicherheit: Kinder brauchen in 15–20 Jahren Platz – jetzt sichern
Wohn-Riester für Familien: So funktioniert's
| Familienkonstellation | Grundzulage | Kinderzulage (je Kind) | Jahres-Förderung |
|---|---|---|---|
| Single | 175 € | – | 175 € |
| Paar (beide riestern) | 350 € | – | 350 € |
| Paar + 1 Kind (nach 2008) | 350 € | 300 € | 650 € |
| Paar + 2 Kinder (nach 2008) | 350 € | 600 € | 950 € |
| Paar + 3 Kinder (nach 2008) | 350 € | 900 € | 1.250 € |
Kindergeld-Strategie: Bausparvertrag im Kindesnamen
Ein eigener Bausparvertrag für das Kind hat besondere Vorteile:
- Wohnungsbauprämie: Fast alle Kinder liegen unter der Einkommensgrenze → 70 € / Jahr
- Arbeitnehmer-Sparzulage ab dem ersten Arbeitsjahr des Kindes
- Schenkungs-Freibetrag: 400.000 € alle 10 Jahre steuerfrei von Eltern auf Kind
- Startkapital für das erste Eigenheim des Kindes
Familienplanung und Bausparvertrag
Typische Lebensphasen für Familien und wie der Bausparvertrag passt:
- Kind kommt: Größere Wohnung nötig → Bausparvertrag als Finanzierungsreserve
- Eigenheim Wunsch: Bausparvertrag bringt EigenkapitalEigene Mittel für den Immobilienkauf – mindestens 20 % des Kaufpreises empfohlen. Weiterlesen → und gesicherten Zinssatz
- Elternzeit: BeitragsfreistellungEinzahlungspause beim Bausparvertrag – Vertrag läuft weiter, Guthaben bleibt verzinst. Weiterlesen → möglich, kein Verlust der Förderung
- Kinder aus dem Haus: Bausparvertrag für Modernisierung/Umbau nutzen
Häufige Fragen: Bausparvertrag für Familien
Für Familien mit mehreren Kindern ist Wohn-Riester deutlich attraktiver (bis 950 € / Jahr Förderung bei 2 Kindern). Wohnungsbauprämie lohnt nur wenn das Einkommen unter 70.000 € liegt UND kein Riester-Anspruch besteht. In vielen Fällen: Beides kombinieren (ein Vertrag Riester, ein weiterer mit WoP).
Ja – Eltern können als gesetzliche Vertreter einen Bausparvertrag im Namen des Kindes abschließen. Ab 18 Jahren übernimmt das Kind den Vertrag selbst. Alle staatlichen Förderungen für das Kind nutzbar. Steuerlich: Schenkung bei Übertragung bis 400.000 € steuerfrei.
Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen – ohne Verlust des Vertrags. Wohnungsbauprämie entfällt für das Jahr ohne Einzahlung. Riester-Zulage: Auch in der Elternzeit gibt es die Zulage, wenn du den Mindestbeitrag (60 € / Jahr) einzahlst. Nach Elternzeit einfach wieder aufnehmen.







