Die ZuteilungDer Moment, ab dem du Guthaben + Darlehen abrufen kannst. Hängt von Bewertungszahl und Guthaben ab. Weiterlesen → ist der Moment, auf den alle Bausparer warten: Ab jetzt steht dir das günstige BauspardarlehenGünstig verzinstes Darlehen der Bausparkasse nach der Zuteilung – der Kernvorteil. Weiterlesen → zur Verfügung. Wir erklären, wann die Zuteilung erfolgt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was danach passiert.
Was bedeutet Zuteilung beim Bausparvertrag?
Die Zuteilung ist der Zeitpunkt, zu dem dein Bausparvertrag „reif" wird. Ab der Zuteilung kannst du:
- Das zinsgünstige Bauspardarlehen zum vereinbarten Zinssatz abrufen
- Das angesparte Guthaben ausgezahlt bekommen
- Oder beides zusammen für die Immobilienfinanzierung nutzen
Die Zuteilung ist kein automatischer Vorgang – du musst der Bausparkasse mitteilen, ob du das Darlehen abrufen möchtest oder nicht.
Voraussetzungen für die Zuteilung
Damit dein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt sein:
- MindestguthabenAnteil der BausparsummeGuthaben + Darlehen zusammen. Basis für Abschlussgebühr und Zuteilungszeitpunkt. Weiterlesen →, der als Guthaben angespart sein muss vor der Zuteilung – meist 40–50 %. Weiterlesen →: Du hast typischerweise 40–50 % der Bausparsumme angespart. Bei 100.000 € also 40.000–50.000 €.
- Mindestlaufzeit: Der Vertrag besteht meist mindestens 18–24 Monate.
- BewertungszahlInterne Kennzahl der Bausparkasse – bestimmt den Zuteilungszeitpunkt. Je höher, desto früher. Weiterlesen →: Eine interne Berechnungsgröße der Bausparkasse, die Sparbetrag und Laufzeit kombiniert. Erst wenn sie einen Mindestwert erreicht, erfolgt die Zuteilung.
Wann kann ich mit der Zuteilung rechnen?
Das hängt vor allem von deiner monatlichen SparrateMonatlicher Beitrag in den Bausparvertrag – ca. 3–5 ‰ der Bausparsumme pro Monat. Weiterlesen → ab:
| Bausparsumme | Monatliche Rate | Zuteilung ca. nach |
|---|---|---|
| 100.000 € | 300 € | 12–13 Jahren |
| 100.000 € | 400 € | 9–10 Jahren |
| 100.000 € | 500 € | 7–8 Jahren |
| 100.000 € | 700 € | 5–6 Jahren |
Was passiert nach der Zuteilung?
Nach der Zuteilung hast du in der Regel 12–18 Monate Zeit, das Darlehen abzurufen. Wenn du die Zeit nicht nutzt, verfällt die Zuteilung nicht sofort – aber du solltest zeitnah handeln.
Du musst der Bausparkasse mitteilen:
- Darlehen annehmen: Du nimmst das Bauspardarlehen in Anspruch und verwendest es für Wohnzwecke
- Guthaben auszahlen: Du nimmst nur das angesparte Guthaben und verzichtest auf das Darlehen
- Weiter sparen: In manchen Tarifen kannst du den Vertrag weiterlaufen lassen und auf eine spätere Nutzung warten
Die Bewertungszahl – was steckt dahinter?
Die Bewertungszahl (auch Bewertungskennzahl) ist eine interne Größe, die die Bausparkasse berechnet. Sie berücksichtigt:
- Den angespart Betrag relativ zur Bausparsumme
- Die Spargeschwindigkeit (wie viel pro Jahr eingezahlt wurde)
- Die Laufzeit des Vertrags
Jede Bausparkasse hat eigene Mindestwerte für die Bewertungszahl. Mehr darüber erfährst du in unserem Artikel zur Bewertungszahl.
Häufige Fragen zur Zuteilung
Ja – du bist nach der Zuteilung nicht verpflichtet, das Darlehen abzurufen. Du kannst die Zuteilung ablehnen und weiter sparen. Das kann sinnvoll sein, wenn du die Immobilie noch nicht kaufen kannst oder willst.
Wenn du nach der Zuteilung weder das Darlehen abrufst noch das Guthaben auszahlen lässt, ruht der Vertrag. Die Bausparkasse informiert dich aktiv über die Zuteilung. Du hast in der Regel 12–18 Monate, um eine Entscheidung zu treffen.
Das hängt vom Tarif ab. In manchen Tarifen kannst du nach der Zuteilung weiter einzahlen und auf eine höhere Guthaben-/Darlehenskombination warten. In anderen erlischt die Zuteilung nach einer bestimmten Frist.







